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Generelle Datenspeicherung politisch verhindern!

Bild: congerdesign

Mit Genugtuung haben Gegner der Vorratsdatenspeicherung das Urteil des Verfassungsgericht vernommen und sehen sich in ihrer grundsätzlichen Kritik bestätigt. Laut Verfassungsgerichtsurteil sind sämtliche Telekommunikationsdaten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS und E-Mail) unverzüglich zu löschen und sie dürfen derzeit nicht weiter gespeichert werden. Derzeit!

Das Verfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verboten und die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Kern nicht in Frage gestellt. »Nach dieser Richtlinie sind Anbieter von Telekommunikationsdiensten dazu zu verpflichten, die in § 113a TKG erfassten Daten für mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren zu speichern und für die Verfolgung von schweren Straftaten bereitzuhalten.

Keine näheren Regelungen enthält die Richtlinie zur Verwendung der Daten; auch die Maßnahmen zum Datenschutz werden im Wesentlichen den Mitgliedstaaten überlassen.« [H.v.m] (Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010, Bundesverfassungsgericht)

Das bedeutet, die Bundesregierung wird sich drauf und dran machen – allen voran Schäubles Nachfolger im Innenministerium, Thomas de Maizière – ein neues und dieses Mal verfassungskonformes Gesetz zu machen und zu beschließen. Das muss verhindert werden! Das pauschale Speichern aller Telekommunikationsdaten aller Bürger, das sie unter Generalverdacht stellt, verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist menschenrechtswidrig.

Daher fordern die Jusos Bremen-Stadt die SPD auf, sich nicht an einer Novellierung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen, sondern vielmehr politisch dafür zu sorgen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt und jegliche massenhafte Datenerhebung und -speicherung in Zukunft unterlassen wird.

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