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Zivilklausel ins Hochschulgesetz

Bild: congerdesign

Wissenschaftsfreiheit ist kein Freifahrtschein für unethisches Handeln

Nach Informationen des „Weser Kurier“ vom 6. März 2012 wehren sich die Rektoren der fünf staatlichen Bremer Hochschulen gegen die von den Jusos eingebrachte und auf dem Landesparteitag der SPD beschlossene Forderung nach einer Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz, die die Hochschulen verpflichten soll, „für eine friedliche und zivile Gesellschaftsentwicklung“ zu wirken. Begründet wird dies von den Rektoren mit der Wissenschaftsfreiheit. Sie sehen die Autonomie der Hochschulen in Gefahr.

Die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft und Forschung hat aber ihre Grenzen dort, wo sie andere Grundrechte berührt. Dort wo Forschung direkt oder indirekt Leben, Menschenwürde oder das friedliche Zusammenleben der Völker bedroht, ist es das Recht – ja die Pflicht – einer demokratischen Gesellschaft und ihrer gewählten RepräsentantInnen, der Wissenschaft Grenzen zu setzen. Das gilt für die Stammzellenforschung ebenso wie für Nuklearforschung, Tierversuche oder eben die Forschung zu militärischen Zwecken. Diese Grenzsetzung darf nicht auf der großzügigen Bereitschaft der Wissenschaft zum freiwilligen Verzicht beruhen. Sie kann und muss in einem Rechtsstaat nur per Gesetz geschehen.

Wir Bremer Jusos stehen deshalb zu unserer Forderung nach einer friedlichen Forschung und ihrer Aufnahme in das Bremische Hochschulgesetz. Diese Forderung steht nicht im Widerspruch zur Wissenschaftsfreiheit. Im Gegenteil: Die Zivilklausel schützt die Hochschulen vor einer Einflussnahme durch Militär und Rüstungsindustrie und kann so erst die Freiheit der Forschung sicherstellen. Die ist heute, in Zeiten schrumpfender Grundfinanzierung der Hochschulen, nämlich viel eher durch Stiftungsprofessuren und private Drittmittel bedroht als durch demokratisch beschlossene gesetzliche Rahmenbedingungen.

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