Beschlusstext
Der Unterbezirksparteitag der SPD Bremen-Stadt möge beschließen:
Für eine menschenwürdige Asyl- und Flüchtlingspolitik in Bremen
Eine menschenwürdige Asyl- und Flüchtlingspolitik kann nicht von einem Bundesland bzw. zwei Städten alleine gewährleistet werden. Dazu bilden bundes und europapolitische Regelungen den unverzichtbaren Rahmen. Durch die Flüchtlingstragödie vor der italienischen Insel Lampedusa ist offensichtlich geworden, dass in der europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik Reformbedarf besteht. Es muss sichergestellt werden, dass diejenigen, die unseren Schutz benötigen, auf sicheren Wegen auch tatsächlich das Territorium der EU erreichen können. Die Rettung in Seenot geratener Flüchtlinge ist ein Gebot der Humanität und darf nicht kriminalisiert werden. Es muss EU-weit sichergestellt werden, dass alle AsylbewerberInnen ein rechtstaatlich abgesichertes Asylverfahren erhalten und menschenwürdig behandelt werden. Hierzu ist bei der Aufnahme von Flüchtlingen auch ein solidarischer Ausgleich und eine Verantwortungsteilung zwischen den europäischen Staaten erforderlich.
Auch in Deutschland sind Veränderungen im Umgang mit Flüchtlingen erforderlich. Das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form muss abgeschafft werden und die Leistungen für AsylbewerberInnen und Geduldete verfassungskonform neu geregelt werden. Viele Bundesländer, auch Bremen und Niedersachsen, haben mit Lockerungen in der Residenzpflicht die räumliche Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen verbessert. Ziel bleibt jedoch die generelle Abschaffung der Residenzpflicht für ganz Deutschland. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung für Asylsuchende, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde, Landkreis oder Bundesland zu nehmen. Kettenduldungen müssen in dauerhafte Aufenthaltsrechte überführt werden. Das Arbeitsverbot von Flüchtlingen von derzeit 9 Monaten ist abzuschaffen und die Integrationsförderung in Arbeit und Gesellschaft sollte verbessert werden. Ein wesentlicher Aspekt ist es, Flüchtlingen und Asylsuchenden den Zugang zu Integrationskursen zu eröffnen. Schließlich ist darauf hinzuwirken, dass die Asylverfahren unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze so zügig wie möglich durchgeführt werden.
Die Unterbringung und Betreuung von AsylbewerberInnen ist auch in Bremen weiter zu verbessern. Im Einzelnen fordert die Bremer SPD:
Die Aufnahmekapazitäten in der Erstaufnahme sind nicht hinreichend für die aktuell eintreffende Zahl von Asylsuchenden. Wir müssen davon ausgehen, dass auch in absehbarer Zeit die Zahl der Schutzsuchenden nicht zurückgehen, sondern eher noch ansteigen oder auf dem heutigen hohen Stand bleiben wird. Die Situation in den Erstaufnahmeeirichtungen ist sehr angespannt. Hinzu kommt, dass dort derzeit unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zusammen mit Erwachsenen Asylsuchenden untergebracht sind. Dies entspricht nicht mehr den wünschenswerten Standards einer Unterbringung. Deswegen fordern wir
- möglichst rasch eine getrennte Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu ermöglichen. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen muss wie gesetzlich vorgesehen nach Jugendhilfestandards erfolgen.
- eine Verringerung der Belegung oder eine Erweiterung der räumlichen Kapazitäten der Erstaufnahme für Asylsuchende, um notwendige Standards – Achtung der Privatsphäre; Berücksichtigung der gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Flüchtlinge; notwendige ärztliche Betreuung; Information zu juristischen Situation du Beratung – besser sicherstellen zu können.
Nach der Erstaufnahme, die möglichst nicht länger als wenige Wochen dauern soll, erfolgt in der Vielzahl der Fälle eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Bremen muss gewährleisten, dass keine Unterbringung in Zeltstädten erfolgt, sondern möglichst in normalen Wohnungen bzw. in geeigneten Wohnheimen. Um die politische gewollte dezentrale Unterbringung der Asylsuchenden nach drei Monaten in normalen Wohnungen zu gewährleisten, sind die Anstrengungen zur Vermittlung zu verstärken. Dies stößt trotz erster Erfolge in der Vermittlung von Flüchtlingen in den privaten Wohnungsmarkt an Grenzen, da preisgünstiger Wohnraum in Bremen allgemein knapp geworden ist. Die Anstrengungen, preiswerten Wohnraum zu schaffen, müssen deshalb konsequent vorangetrieben werden und gegebenenfalls verstärkt werden.
Die in Bremen vorbildliche Versicherung von Asylbewerbern in der gesetzlichen Krankenversicherung muss beibehalten werden. Soweit erforderlich sind hierüber auch Dolmetscherkosten bei Arztbesuchen bzw. bei Psychotherapien zu finanzieren.
Insbesondere die Kinder von AsylbewerberInnen bedürfen einer besonderen Förderung.
- Mit geeigneten Maßnahmen ist der Besuch von Einrichtungen der frühkindlichen Förderung und Betreuung zu steigern.
- Alle Kinder die in Deutschland leben unterliegen zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr der Schulpflicht. Sollte bei den Kindern keine Deutschkenntnisse vorliegen, ist zunächst der Sprachunterricht in Vorkursen zur normalen Beschulung erforderlich. Die Vorkurse sollen stadtweit angeboten werden. Bei Bedarf ist die Zahl der Kurse und Standorte auszuweiten. Die Schulen müssen – etwa durch den Einsatz interkulturell geschulter SozialpädagogInnen – in die Lage versetzt werden, eine erfolgreiche Beschulung zu ermöglichen. Bei Bedarf sind auch nach den Vorkursen weitere Sprachkurse kostenlos anzubieten.
- Wenn Jugendliche bzw. junge Erwachsene nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, sind sie beim Übergang von der Schule in Studium oder Ausbildung zu unterstützen. Bei Bedarf müssen Sprachkurse für diese Zielgruppe kostenlos angeboten werden. Es ist zu prüfen ob eine besondere Beratung für diese Jugendlichen oder besondere Maßnahmen zur Vorqualifizierung notwendig sind, damit diese Jugendlichen eine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben.
- Die Altersfeststellung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge muss durch geschulte MitarbeiterInnen der Jugendhilfe erfolgen.