Kindeswohl ist kein Karrierenachteil – Gebärnachteil in der Arbeitswelt bekämpfen!

Beschlusstext

Kindeswohl ist kein Karrierenachteil – Gebärnachteil in der Arbeitswelt bekämpfen!

Frauen* erleben auf dem Arbeitsmarkt Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Diese Diskriminierung äußert unter anderem in der Tatsache, dass junge Frauen* von potenziellen Arbeitgeber*innen in Bewerbungsgesprächen häufig gefragt werden, wie es mit ihrer Familienplanung steht. Eine junge Frau*, die einen Partner* aber keine Kinder hat, findet nur schwer einen Arbeitsplatz. Der Grund: Sie könnte schwanger werden und damit im schlimmsten Fall mehrere Monate ausfallen. Während der Schwangerschaft genießt eine Frau* besonderen Kündigungsschutz, eine weitere Unannehmlichkeit für Arbeitgeber*innen.

Ist das Kind dann da, fällt es nach gängigen Rollenvorstellungen der Frau* zu, die Sorgearbeit für das Kind zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit zu leisten. Und ist das Kind krank, darf ein Elternteil – auch hier meistens die Mutter – der Arbeit fern bleiben, um sich um das Kind zu kümmern. Damit sind Frauen* zusätzlich zu ihrer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt einer Doppelbelastung ausgesetzt. Reaktionäre Kräfte würden auf diese Analyse eine einfache Lösung finden: Frauen* sollten einfach nicht arbeiten, sondern ihre gesamte Aufmerksamkeit der Kindeserziehung widmen. Dann gibt es weder Diskriminierung noch Doppelbelastung. Doch das darf natürlich nicht unsere Antwort sein. Es darf auch nicht unsere Antwort sein, wie es Neoliberale fordern würden, die Schutzregelungen für Schwangere und Eltern aufzuweichen, damit Arbeitgeber*innen keinen Grund mehr für die Diskriminierung haben, weil Schwangere nach der Geburt einfach weiterarbeiten müssen und sich Eltern nicht um ihre kranken Kinder kümmern dürfen.

Stattdessen fordern wir, die Schutzregelungen für Schwangere auch auf die Partner*innen der Schwangeren auszuweiten. Damit dürfen weder Schwangere, noch ihre Partner*innen in den letzten 6 Wochen vor und den ersten 8 Wochen nach der Entbindung beschäftigt werden. Schwangerschaft und Entbindung bringt eine hohe körperliche Belastung mit sich. Schwangere und frisch gebackene Mütter können zusätzliche Hilfe während und nach der Schwangerschaft gut gebrauchen. Außerdem müssen Eltern nicht nur die Möglichkeit bekommen, wegen der Erkrankung ihres Kindes bei Entgeltfortzahlung ihrer Arbeit fernzubleiben ohne Urlaub zu nehmen, sondern auch wenn die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden kann, beispielsweise, weil KiTas kurzfristig geschlossen bleiben oder der*die Partner*in, der*die vornehmlich für die Erziehungsarbeit zuständig ist, krank ist. Dazu müssen auch Arbeitgeber*innen und Krankenkassen Regelungen finden, wie sie diesen Anspruch umsetzen können.

Diese Regelungen dürfen nicht nur für biologische Eltern oder verheirateten Paaren gelten, um unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden.

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