Beschlusstext:
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundeskongress möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Deckelung der Heizkosten-Übernahme bei den Mieten
Die Heizkostenübernahme durch den Mieter sollte auf ein Maximum festgesetzt werden.
Das Maximum sollte sich errechnen aus:
- der Wohnungsgröße,
- den Annahmen, dass:
- die Heizungsanlage 15 Jahre alt ist
- Gas verbrannt wird (die häufigste Heiz-Form in Deutschland)
- dass das Haus auf den Stand von der Energieeinsparverordnung von 2007 saniert ist
- der Mieter 25°C in der Wohnung hat
Das sind die maximalen Kosten, welche der Mieter selber verursachen kann, alle weiteren Kosten sind vom Vermieter zu übernehmen. Eine Umlage auf die Kaltmiete ist dabei nicht gestattet.