Übernahme des »Hamburger Modells« zur Flexibilisierung der Krankenvorsorge für Beamt*innen des Landes Bremen und deren Stadtgemeinden

Dieser Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung der Jusos Bremen-Stadt vom vom 7. Juni 2018 beschlossen.

Beschlusstext

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Übernahme des »Hamburger Modells« zur Flexibilisierung der Krankenvorsorge für Beamt*innen des Landes Bremen und deren Stadtgemeinden

Zur Schaffung echter Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst soll der Zugang von Beamt*innen in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erleichtert werden. Um dies zu erreichen, soll die Beihilfe um eine monatliche Pauschale ergänzt werden, welche den Arbeitgeberanteil zur GKV abdeckt, sofern sich die Betroffenen für eine Versicherung in der GKV entscheiden.

Das zu erlassende Gesetz soll sich eng an den Regelungen des hamburgischen »Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge« orientieren.

Das Gesetz soll für alle neuen Dienstverhältnisse zum 1. Mai 2019 hin Inkraft treten. Diese Regelung soll auch für Beamt*innen gelten, die vor dem Stichtag 30.9.2018 schon in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Beschluss als PDF

Ursprünglicher Antrag

Antragsverlauf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert