Rückgabe von kolonialer Raubkunst an die Herkunftsländer und rechtmäßigen Besitzer*innen

Dieser Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung der Jusos Bremen-Stadt vom 4. März 2021 beschlossen.
Dieser Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos im Land Bremen vom 1. August 2021 beschlossen.

Beschlusstext

Der Parteitag der SPD Bremen-Stadt möge beschließen:
Die Landesmitgliederversammlung der Jusos-Bremen möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Bremen möge beschließen:

Während Deutschlands Kolonialzeit kam es vielfach zum Diebstahl oder vertraglicher Enteignung von kulturellen Gegenständen des jeweiligen ansässigen Kulturkreises. Viele dieser geraubten Kulturgüter befinden sich heute in deutschen Museen oder in Privatbesitz. Dies verhindert nicht nur eine vollumfängliche Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte, sondern manifestiert und akzeptiert einen Teil der damals verübten Verbrechen, schützt die Täter*innen und verwehrt den eigentlichen Eigentümer*innen ihren rechtmäßigen Besitz. Nicht zuletzt lag der Zweck dieser ausgestellten Kulturgüter darin, die kolonial unterdrückten Kulturen als rückständig darzustellen und gleichzeitig Siegestrophäen der weißen Herrschaft zu präsentieren. 

Immer häufiger werden weltweit Stimmen laut, die Regierungen der ehemaligen Kolonialmächte auffordern, sämtliche Kunstgegenstände zu restituieren, jedoch erschweren die betroffenen Regierungen durch intransparente bürokratische Verfahren diesen Prozess. Zur Eröffnung des Humboldt Forums 2020 in Berlin, wurden die Forderungen nach Restitution erneut lauter und wurden von verschiedenen Medien aufgegriffen. Allerdings blieben die Museen sowie die Bundesregierung den Forderungen folgende Maßnahmen schuldig.

Das Überseemuseum in Bremen, stellt in Deutschland eine der wenigen Ausnahmen dar und setzt sich seit Jahren für eine Restitution ein. Jedoch erschwert eine nicht immer eindeutig geklärte Zuständigkeit den Institutionen die Arbeit. Häufig ist nicht klar, ob es sich bei den Kulturgegenständen um Staats- oder Privateigentum handelt, dadurch erstreckten sich Restitutionsprozesse meist über Jahre. Nicht selten sterben die eigentlichen Eigentümer*innen bevor der Prozess abgeschlossen werden konnte.

Deshalb fordern wir:

  • Langfristig alle Raubkunst zu restituieren.
  • Staatliche Unterstützung bei bereits bestehenden Restitutionsprozessen
  • Gründung einer staatliche Koordinierungsstelle, welche
    • die Forderungen der betroffenen Länder und Eigentümer*innen entgegen nimmt
    • die Anzahl der als betroffenen Gegenstände festzustellen
    • Restitutions-Prozesse koordiniert und organisiert
  • Für eine Verweigerung von Eigentumsnachweisen von sich in Privateigentum befindlicher Raubkunst soll mit Blick auf die bestehende Strafordnung ein Straftatbestand geschaffen werden. 
  • Eine offizielle Entschuldigung der Bundesrepublik Deutschland an Personen- und Volksgruppen, die Opfer des kolonialen Kunstraubs geworden sind. 
  • Eine gründliche Aufarbeitung der Kolonialzeit, damit verbunden muss auch eine intensive Aufklärungsarbeit zum Thema Raubkunst sein.

Beschluss als PDF

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