Das Internet vergisst nicht, aber Accounts können gelöscht werden

Dieser Antrag wurde auf der Jahreshauptversammlung der Jusos Bremen-Stadt am 26. Februar 2022 und auf der Landesmitgliederversammlung 2022.1 der Jusos im Land Bremen am 27. März 2022 beschlossen.

Beschlusstext

Die Jahreshauptversammlung der Jusos Bremen-Stadt möge beschließen:
Die Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen möge beschließen:
Der Juso-Bundeskongress möge beschließen:
Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

Der SPD-Bundesparteitag möge beschließen:

Plattformbetreiber sollen künftig verpflichtet werden, Konzepte des “Digitalen Vergessens” in ihre Arbeit einzubinden. Neben einer verpflichtenden Option, bestimmten Daten durch die Nutzer:innen ein Löschungsdatum zuweisen zu können, sollen die Plattformbetreiber, nach bestimmten Zeiten der Nicht-Nutzung, einen Account löschen müssen. 

Das Digitale Vergessen sollte sich dabei zumindest in zwei Schritten darstellen:

1. Frontend-Löschung
Im ersten Schritt muss ein Plattformbetreiber die Auffindbarkeit des Profils einschränken. Nach einer angemessenen Zeit (bspw. 3 Jahren) ohne Anmeldung oder Nutzung eines Accounts muss das Profil deaktiviert werden. Sofern die Plattform dies ermöglicht, sollte der:die Nutzer:in das Profil jederzeit wieder aktivieren können. Vor einer Deaktivierung ist der:die Nutzer:in durch die Plattform zu informieren, einschließlich eines Hinweises auf eine vollständige Löschung des Accounts durch den:die Nutzer:in. 

2. Backend-Löschung
Im zweiten Schritt sollen Plattformbetreiber künftig verpflichtet sein, alle Daten eines:einer Nutzer:in zu löschen. Dies muss automatisiert nach einer angemessenen Frist (bspw. 15 Jahre) ohne Zugriff des:der Nutzer:in erfolgen. Vor einer Löschung ist der:die Nutzer:in durch die Plattform zu informieren.

Opt-Out:
Die Plattformen können den Nutzer:innen verschiedene Optionen anbieten, um eine Deaktivierung/Löschung auszuschließen. Eine Möglichkeit sind sogenannte Gedenkseiten, bei denen die Profile der Nutzer:innen in ein digitales Kondolenzbuch verwandelt werden, oder dass der Zugriff, und damit die Entscheidungshoheit, auf Angehörige/ Vertrauensperson übertragen werden kann, wenn die registrierte Person verstirbt.

Neben der automatisierten und zeitgebundenen Löschung muss auch das Recht der Nutzer:innen auf ein selbstbestimmtes Löschen gestärkt werden. Auch wenn es inzwischen einen Rechtsanspruch auf Datenlöschung gibt, ist dieser Weg häufig praktisch versperrt. Wir fordern die Plattformen dazu auf, mit dem nötigen Personal für eine vollständige Umsetzung der informationelle Selbstbestimmung Sorge zu tragen. 

Beschluss als PDF

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