Dieses Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen am 17. Mai 2025 beschlossen.
Beschlusstext
In den letzten Jahrzehnten hat der Konsum von zuckerhaltigen Lebensmitteln und Getränken weltweit erheblich zugenommen. Dies hat zu einem Anstieg von Gesundheitsproblemen wie Fettleibigkeit, Diabetes Typ 2 und Herz-Kreislauf-Erkrankungen geführt. Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, ist eine Änderung dieses Missstandes unumgänglich. Der Vorschlag basiert hierbei auf einer bundesweiten Zuckersteuer.
Wir fordern:
- Unternehmen, die Lebensmittel und Getränke mit einem Zuckergehalt oberhalb bestimmter Schwellen produzieren oder importieren, sollen eine Zuckerabgabe entrichten. Die Abgabe erfolgt nach einem gestaffelten Modell, wie es in Großbritannien Anwendung findet: Für Produkte mit einem Zuckergehalt über 5g Zucker pro 100ml oder 100g wird eine Abgabe von 0,22 Euro pro Liter bzw. Kilogramm erhoben. Für Produkte mit einem Zuckergehalt über 8g Zucker pro 100ml oder 100g wird eine höhere Abgabe von 0,29 Euro pro Liter bzw. Kilogramm erhoben.
- Die Abgabe bezieht sich auf alle Erfrischungsgetränke, zuckerhaltige Snacks, Frühstücksflocken, Süßwaren und ähnliche Produkte, die typischerweise stark verarbeitet und mit hohem Zuckeranteil versehen sind.
Unternehmen sollen verpflichtet werden, den Zuckergehalt ihrer Produkte offen zu legen, um Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten und die Effizienz der Abgabe messbar zu machen. Zusätzlich soll überprüft werden, ob und in welchen Ausmaß Unternehmen Preissteigerungen als direkte Folge der Zuckerabgabe an Verbraucherinnen weitergegeben und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen empfehlen.
- Es soll eine Prüfung in Auftrag gegeben werden, die bestehende Staatsstrukturen danach überprüft, ob diese zur Erhebung der Zuckersteuer geeignet sind.
- Nach drei Jahren soll die Wirkung der Zuckerabgabe auf den Zuckergehalt von Produkten und die Gesundheit der Bevölkerung evaluiert werden. Zudem soll eine kosten-nutzen Analyse der Steuer vorgenommen werden, um ihre Volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen und sicherzustellen das der Bundeshaushalt nicht zusätzlich belastet wird. Falls erforderlich, werden die Staffelungen oder Anwendungsbereiche der Abgabe angepasst, um die gewünschten gesundheitlichen und fiskalen Effekte zu verstärken.
- Es ist sicherzustellen, dass die durch die Zuckerabgabe entstehenden Kosten, nicht direkt auf Verbraucher*innen umgelegt werden. Dies kann etwa durch gesetzliche Preisregulierung, Monitoring Mechanismen zur Preissetzung oder Subventionen für zuckerreduzierte Alternativprodukte erfolgen.
Ausgenommen sind Produkte, die auf natürliche Weise Zucker enthalten, wie unverarbeitete Früchte oder Milchprodukte, sowie Getränke und Lebensmittel mit geringem Zuckergehalt, die die definierten Schwellen nicht überschreiten.