Dieses Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen am 17. Mai 2025 beschlossen.
Beschlusstext
Wir sind uns einig: Niemand muss seinem Arbeitgeber mitteilen, weshalb er oder sie krank ist. Diese Selbstverständlichkeit darf jedoch nicht an der Tür des Klassenzimmers enden.
Gerade bei zentralen Abschlussprüfungen wie dem Abitur sind Schüler*innen aktuell gezwungen, die genaue Krankheitsursache offenzulegen. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte dar.
Wir fordern daher, dass auch im schulischen Kontext der Schutz der Privatsphäre gewahrt bleibt. Bei krankheitsbedingtem Fernbleiben von Prüfungen darf zukünftig ausschließlich die Prüfungsunfähigkeit ärztlich bescheinigt werden. Die Diagnose oder Krankheitsursache hat das Prüfungsamt nicht zu interessieren.
Wir fordern:
- Die Abschaffung der Pflicht, bei Prüfung Versäumnissen die genaue Erkrankung offenzulegen.
- Eine entsprechende Änderung der Schulgesetze und -verordnungen, sodass ein Attest über die Prüfungsunfähigkeit genügt.
- Den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht auch im Kontext von schulischen Prüfungen.