Säkularisierung nicht nur vertreten, sondern auch durchsetzen!

Dieser Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen am 20. September 2025 beschlossen.

Beschlusstext

In Deutschland bestehen nach wie vor weitreichende institutionelle Verflechtungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Diese Sonderverhältnisse sind historisch gewachsen, aber gerade im Hinblick auf sinkende Mitgliederzahlen der Kirchen nicht mehr zeitgemäß. Eine klare Trennung zwischen Staat und Religion und eine echte Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften ist längst überfällig.

Die bestehenden Sonderrechte fallen nicht nur Steuerzahler*innen zur Last, sondern bedeuten im Form des kirchlichen Arbeitsrecht auch eine massive Benachteiligung von Arbeiter*innen, denen z.B. das Recht auf Streik durch die Kirchen verweigert werden kann.

Wir fordern daher ein konsequent säkulares Gemeinwesen. Wir fordern im Land Bremen die Umsetzung der folgenden Maßnahmen bzw. dass sich Bremen auf Bundesebene für ihre Umsetzung einsetzt, um allen Bürger*innen unabhängig von religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung die gleichen Rechte und Pflichten zu garantieren.

1. Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften beenden

Die nach wie vor bestehenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften sind verfassungsrechtlich bereits zur Ablösung vorgesehen, werden aber bis heute weitergezahlt. Diese Praxis und die in Bremen verbleibenden Zahlungen sind grundsätzlich zu beenden.

2. Gebührenprivilegien für Kirchen abschaffen

Kirchliche Einrichtungen werden in Bremen teils von Gerichtsgebühren, Verwaltungsgebühren und weiteren öffentlichen Abgaben befreit. Diese Sonderbehandlungen sind einzustellen. Eine einheitliche Gebührenpflicht, wie für alle anderen Organisationen auch, muss gelten.

3. Austrittsgebühren abschaffen

Der Austritt aus Religionsgemeinschaften darf nicht durch staatliche Gebühren erschwert werden. Das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit darf nicht mit finanziellen Hürden verbunden sein. Wir fordern, deshalb ein unbürokratisches Austrittsverfahren zu schaffen.

4. Kirchenstellen entstaatlichen

Die Besoldung von Bischöfen oder anderen religiösen Funktionsträger*innen durch den Staat ist nicht mehr tragbar. Wir fordern den Stopp der Gehaltsfinanzierung von Religionsdiener*innen aus öffentlichen Mitteln.

5. Seelsorge zivil neu aufstellen

Die staatlich unterstützte religiöse Seelsorge in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Polizei, Gefängnissen oder Bundeswehr soll durch eine professionelle säkulare Seelsorge erweitert werden. Staatliche Mittel sollen dabei ausschließlich an nachweislich qualifiziertes Fachpersonal vergeben werden.

6. Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts

Das Kirchliche Arbeitsrecht muss an das normale Arbeitsrecht angeglichen werden, sodass den Mitarbeitern in kirchlichen Betrieben dieselben Rechte und Möglichkeiten zukommen wie regulären Arbeitnehmer*innen.

6.1 Streikrecht für kirchliche Beschäftigte garantieren

Das Streikverbot für Mitarbeitende kirchlicher Träger ist ein massiver Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Wir fordern eine Grundgesetzänderung, um das Streikrecht auch in kirchlichen Einrichtungen vollständig zu gewährleisten, besonders in sozialen und pflegerischen Berufen.

6.2 Weltanschauliche Gleichstellung im Arbeitsrecht umsetzen

Der Gleichheitsgrundsatz bei Einstellungen muss auch für kirchliche Arbeitgeber gelten. § 9 AGG, der Kirchen weitgehende Sonderrechte bei der Personalauswahl einräumt, ist zu reformieren. Eine Anstellung soll auf der Grundlage von Qualifikation erfolgen, nicht auf Grundlage der Weltanschauung.

7. Transparenzpflichten für Religionsgemeinschaftsfinanzen einführen

Religionsgemeinschaften sollen sich, wie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts auch, einer verbindlichen Finanztransparenz unterwerfen. Dazu ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig, die eine Ausweitung der Rechenschafts- und Offenlegungspflichten für Kirchenfinanzen schafft.

8. Keine Sonderrechte beim Eigentumsrecht

Religionsgemeinschaften genießen teilweise Sonderregelungen beim Eigentumsschutz und Enteignungsrecht. Hier sind die allgemeinen gesetzlichen Regeln des Grundgesetzes und der Landesgesetze konsequent auf alle Eigentümer*innen inklusive Religionsgemeinschaften gleich anzuwenden.

Begründung:

In Bremen identifiziert sich eine deutliche Mehrheit der Menschen mit keiner Religion. Dennoch werden über Steuermittel zahlreiche Sonderrechte und Privilegien für Religionsgemeinschaften finanziert. Diese Praxis ist nicht mehr zeitgemäß und widerspricht dem Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Wer keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört, muss trotzdem für deren Sonderrechte aufkommen, das ist weder gerecht noch vermittelbar.

Diese Privilegien sind auch insoweit fraglich, da durch diese auch die Gleichbehandlung der Religionen schwer zu gewährleisten ist. Und wirklich jede einzelne Religion mit den gleichen Privilegien auszustatten ist schwer zu realisierbar. Da ist es besser, sie einfach vollends wegzulassen.

Die christlichen Kirchen sind die größten Grundbesitzer Deutschlands, ihnen gehören Firmen und sie halten Wertpapiere im Wert mehrerer Milliarden. Dementsprechend sollten sie offenlegen, wie sie mit dem Geld umgehen, gerade weil sie viele Meschen repräsentieren und niemand nachvollziehen kann wie viel Geld die Kirche genau hat da dort nur mit Schätzungen gearbeitet wird.

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