Awareness-Konzept

Dieser Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen am 21. März 2025 beschlossen.

Beschlusstext

1. Einleitung (Unser Anspruch an Awareness)

Als Jusos zählen wir unseren Kampf für eine Welt ohne Unterdrückung zu unserer DNA. Wir stellen uns gegen jede Art von Sexismus Rassismus, Antisemitismus, Ableismus, Trans- und Queerfeindlichkeit und alle andere Formen der Diskriminierung, Gewalt oder Mobbing. Oft verdrängen wir aber, dass unser Verband auch nur ein Teil unser Gesellschaft ist und strukturelle Probleme sich mit dem Engagement bei den Jusos nicht in Wohlgefallen auflösen. Folglich ist es für uns von Bedeutung, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass auch unser Verband kein befreiter Raum von Diskriminierungen und Ungerechtigkeit — ob bewusst oder unbewusst — ist und wir uns somit auch mit unseren innerverbandlichen Strukturen auseinandersetzen und Probleme aktiv angehen müssen.

Um unseren Ansprüchen als Verband gerecht zu werden, haben wir als Verband dieses Awarnesskonzept beschlossen. Der Begriff „Awareness“ (engl. Bewusstsein) bezeichnet die (Selbst-)Reflektion einer Person oder Gruppe über ihre Umgebung, ihrer Rolle darin sowie die sich daraus ergebenden notwendigen Handlungen. In diesem Sinne wollen wir uns Ungleichheiten bewusst machen, Diskriminierungen erkennen und ihnen entschlossen entgegentreten. Es ist gleichzeitig ein Leitfaden für uns, um zu wissen, wie ein fairer und gerechter Umgang mit Problemen verwirklicht werden kann.

2. Maßnahmen

Das Awareness-Konzept stellt einen Leitfaden für unseren Umgang miteinander, sowohl auf Veranstaltungen im Juso-Kontext als auch darüber hinaus, dar. So gilt dieser Verhaltenskodex nicht nur auf Sitzungen, Seminaren, Klausurtagungen oder Versammlungen, sondern auch bei Diskussionen und Treffen in unserer Freizeit, bei gemeinsamen Kneipenabenden oder in Chatgruppen.

Zusätzlich halten wir hier fest, welche Maßnahmen wir ergreifen, um einem Verhalten vorzubeugen, das diesem Konzept widerspricht.

2.1. Verhaltenskodex für den Umgang untereinander

Im Umgang miteinander:

  • möchten wir einen respektvollen und freundlichen Umgang pflegen,
  • achten wir auf eine Atmosphäre, in der sich alle wohlfühlen,
  • vermeiden wir ausschließende Gruppendynamiken und beziehen alle mit ein,
  • respektieren wir individuelle Grenzen und Entscheidungen,
  • unterlassen wir Belästigungen jeglicher Art,
  • und tolerieren keine Formen von körperlichen Übergriffe und Gewalt.

In Diskussionen, auf Veranstaltungen oder in unserer Freizeit, möchten wir:

  • dass alle (insbesondere FINTA*) ihre Ideen und Meinungen gleichermaßen präsentieren können.
  • uns gegenseitig ausreden lassen.
  • uns möglichst differenziert äußern und verallgemeinernde und diskriminierende Aussagen über Einzelpersonen oder bestimmte Gruppen von Menschen unterlassen.
  • allen Personen einen Raum zu Sprechen geben. Dafür wollen wir insbesondere für (männlich) dominierendes Redeverhalten sensibilisieren, um es zu vermeiden.
  • darauf achten, eine gendergerechte und inklusive Sprache zu verwenden.

2.2. Maßnahmen der Juso-Organe und Mandats- und Funktionsträger*innen

Während unserer Arbeit im Verband nutzen wir verschiedene Mechanismen, um einen achtsamen Umgang miteinander zu fördern und diskriminierendes oder ausschließendes Verhalten zu vermeiden.

Gendergerechtigkeit

Es ist wichtig, dass wir eine gendergerechte Sprache nutzen. Durch sie schließen wir bei Diskussionen alle Menschen mit ein, egal welchem Geschlecht sie angehören. Dies gilt einerseits für die mündliche Kommunikation untereinander, bei der natürlich Fehler unterlaufen können, diese sollten aber nach Möglichkeit vermieden werden. Andererseits verwenden wir auch in schriftlichen Dokumenten ausschließlich die gendergerechte Sprache. Dies gilt sowohl für Anträge, Stellungnahmen und sonstige Dokumente, als auch in der Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Homepage oder Social Media Kanälen. Anträge, die beispielsweise für Landesmitglieder- oder Jahreshauptversammlungen eingereicht werden, können nur in gendergerechte Sprache zur Abstimmung freigegeben werden.

Bei größeren Veranstaltungen, wie Jahreshaupt- oder Landesmitgliederversammlungen, sind Gender-Plena auf Wunsch möglich. Dabei treffen sich alle FINTA* und alle männlich gelesenen Personen zu einem festgelegten Zeitpunkt während der Veranstaltung für ca. 30 Minuten in separierten Gruppen. Ziel der Gender-Plena ist es Räume zu schaffen, in denen Platz für Reflexion des eigenen Verhaltens und andererseits ein sicherer Ort für den Austausch von Erfahrungen ermöglicht wird. Bei Wochenendseminaren und anderen mehrtägigen Veranstaltungen sind diese verpflichtend abzuhalten.

Um die Geschlechtergerechtigkeit zu wahren, quotieren wir auf verschiedenen Ebenen. Dazu führen wir quotierte Redelisten. Dabei wird darauf geachtet, dass die Geschlechter möglichst abwechselnd zu Wort kommen. Zusätzlich werden Personen, die sogenannte “Erstredner*innen” in einer Diskussion sind, vor die Personen gezogen, die bereits gesprochen haben, um so allen gleichmäßige Beteiligung zu ermöglichen. Hierdurch soll (männlich) dominierendes Redeverhalten vermieden werden. Des Weiteren achten wir in unseren Teilnehmendenstrukturen auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis. Dazu gehört ebenso, dass wir bei der Vergabe von Mandaten auf eine angemessene Quotierung achten. Dies gilt sowohl für sämtliche Ämter innerhalb unseres Verbandes (beispielsweise Vorstandsmitglieder auf allen Ebenen), als auch für die Entsendung von Delegierten.

Inklusion

Wir achten darauf, verständliche und inklusive Sprache (sowohl schriftlich als auch mündlich) zu verwenden. Hierdurch sollen alle Mitglieder eingebunden werden können und für eine bestmögliche Inklusion gesorgt werden. Bei der Organisation von Veranstaltungen etc. werden durch die Organisierenden besondere Bedürfnisse von Teilnehmenden abgefragt und versucht, angemessen auf diese einzugehen. Dies bezieht sich sowohl auf die Form der Einladungen und weiterer Dokumente, als auch auf die räumliche Ausgestaltung einer Veranstaltung. Öffentliche Veranstaltungen werden immer in barrierearmen, wenn möglich barrierefreien Räumlichkeiten abgehalten.

Aufgaben im Verband und innerverbandliche Auseinandersetzung

Die Juso-Mitglieder und insbesondere Mandats- und Funktionsträger*innen sorgen dafür, dass sie das Awareness-Team in ihrer Arbeit unterstützen. Zusätzlich wird Bildungsarbeit in Bezug auf Awareness im Verband geleistet. Dies beinhaltet neben den genannten Mechanismen und dem Hinweisen auf unsere Awareness-Strukturen auch die Durchführung von Seminaren zum Thema und die Integration des Themas in andere Seminare und Veranstaltungen. Hierbei sind insbesondere die inhaltliche Auseinandersetzung mit Themen wie beispielsweise Feminismus, Antirassismus, Antisemitismus und weitere gemeint.

3. Das Awareness-Team

Um unserer Vision von Awareness und gelebter Gleichstellung im Verband auch entsprechende Taten folgen zu lassen, wird mit dem Beschluss dieses Konzepts ein Awareness-Team gegründet und eine regelmäßige Evaluation zum Status Quo der Awareness-Arbeit im Verband eingeführt.

3.1 Selbstverständnis und Aufgaben

Die wichtigste Aufgabe des Awareness-Teams ist, eine vertrauliche und niedrigschwellige Anlaufstelle zu sein für alle, denen eine Form von Ungleichbehandlung oder Ungerechtigkeit in unserem Verband begegnet, ob in einer konkreten Situation oder in unseren Verbandsstrukturen. Es gibt keine „zu kleinen Probleme“, die nicht mit dem Awareness-Team besprochen werden können. Betroffene sollen die Möglichkeit haben, sich schnell und unkompliziert an dessen Mitglieder zu wenden. Sie hören zu, beraten und können im Konfliktfall unterstützend einschreiten und in Absprache mit dem Landesvorsitz nach möglichen Lösungen suchen. Gesprächsinhalte mit dem Awareness-Team sind vertraulich. Außerdem dürfen die Mitglieder nur mit dem expliziten Einverständnis des*der Betroffenen über das Gespräch hinaus aktiv werden.

Eine weitere Aufgabe des Awareness-Teams ist, Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit zu leisten. Vielen ist gar nicht bewusst, wo Diskriminierung überhaupt anfängt und wie am besten reagiert werden sollte, sobald man Zeug*in oder Opfer von diskriminierendem Verhalten wird. Neben den Gender-Plena, bekommt das Awareness-Team auch weitere Möglichkeiten, wie beispielsweise zu Beginn von Landesmitgliederversammlungen, um auf das Themenfeld aufmerksam zu machen.

Darüber hinaus hat das Team die Aufgabe, die Umsetzung unserer Awareness-Arbeit, insbesondere die des Landesvorstands und die der Unterbezirksvorstände, kritisch zu begleiten. Dazu berichtet es dem Landesvorstand jährlich von seiner Arbeit als Anlaufstelle (anonymisiert) und macht auf weiterhin bestehende Missstände aufmerksam. Das Awareness-Team kann dem Landesvorstand auch Vorschläge für eine bessere Awareness-Arbeit machen. Der Landesvorstand ist dazu angehalten, auf diese Berichte und eventuelle Vorschläge mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren.

Um das Team der Awareness-Beauftragten in seiner Arbeit zu entlasten, können auf Juso Veranstaltungen ad-hoc Awareness-Teams gebildet werden, die dieses unterstützen oder vertreten. Für die Anwesenheit eines Awareness-Teams sind die Organisatoren der Veranstaltung verantwortlich. Wird ein solches ad-hoc Team gebildet, berichtet es im Anschluss an die Veranstaltung das ständige Awareness-Team von eventuellen Vorkommnissen.

Das Awareness-Team ist dazu angehalten, etwaige Schulungsangebote auf Bundesebene wahrzunehmen.

3.2 Zusammensetzung und strukturelle Einbettung

Das Awareness-Team besteht aus zwei Ansprechpersonen und hat eine zweijährige Amtszeit. Dabei muss das Team aus mindestens einer FINTA* und einem Mann bestehen. Davon soll mindestens eine Person BIPoC sein. Außerdem darf eines der beiden Mitglieder des Teams kooptiertes Mitglied im Landesvorstand sein.

Die beiden Mitglieder des Awareness-Teams werden von den Juso-Unterbezirken nominiert und auf einer Landesmitgliederversammlung gewählt. Beide Bremer Unterbezirke – Stadt Bremen und Bremerhaven – haben das Recht, eine*n Beauftragte*n zu stellen. Sie werden in der Regel von den Unterbezirksvorständen (in vorheriger Absprache) vorgeschlagen und müssen auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen der Unterbezirke nominiert werden. Auf diesem Weg bestätigte Nominierungen sind anschließend an den Juso-Landesvorstand zu übermitteln, spätestens bis zur regulären Antragsfrist für die Landesmitgliederversammlung. Vom Amt für das Awareness-Team ausgeschlossen sind amtierende Juso-Landesvorsitzende, Juso-Landesgeschäftsführende und Juso-Unterbezirksvorsitzende.

Auf der Landesmitgliederversammlung stellen sich die nominierten für das Awareness-Team den Mitgliedern vor. Gewählt werden die Mitglieder des Teams in Einzelwahlen. Sie gelten als von der Landesmitgliederversammlung in ihrer Funktion als neues Awareness-Team bestätigt, wenn die einzelnen Bewerber*innen, eine einfache Mehrheit an Stimmen bekommen und die Wahl angenommen haben.

Bis zu einer vom Präsidium festgelegten und verkündeten Frist (i.d.R. die Frist für Initiativanträge) auf der Landesmitgliederversammlung haben Mitglieder die Möglichkeit ein Veto gegen die jeweiligen Nominierung für das Awareness-Team beim Präsidium einzulegen. Dieses berät und entscheidet unter Hinzuziehung von den Landesvorsitzenden und Landesgeschäftsführung vertraulich über seine Zulässigkeit. Ein Veto ist nur dann zulässig, wenn glaubwürdig vorgebracht werden kann, dass eine der nominierten Personen aufgrund konkreter Erfahrungen mit dem/der Nominierten als Vertrauensperson im Sinne dieses Awareness-Konzepts ungeeignet ist. Ist das Veto zulässig, wird der*die Nominierte nicht als Awareness-Beauftragte bestätigt. Tritt nun der Fall ein, dass weniger als die geforderten zwei Personen das Awareness-Team stellen würden, bekommen die Teilnehmenden der LMV die Möglichkeit, sich oder andere als Awareness-Beauftragte vorzuschlagen.

4. Umgang mit Betroffenen

Der Umgang mit betroffenen Personen hat für uns oberste Priorität. Wir stehen grundsätzlich auf der Seite der betroffenen Person und handeln in ihrem Interesse. Wir gehen davon aus, dass von ihr die Wahrheit gesagt wird, dass sie selbst am besten weiß, was sie braucht, welche Art von Unterstützung sinnvoll ist und ob sie ein Verfahren einleiten möchte. Wir unterstützen sie dabei, beispielsweise durch die Vermittlung an Hilfsangebote oder beim Einleiten eines Awareness-Verfahrens innerhalb der Jusos Bremen. Gleichzeitig gilt: Wir unternehmen nichts ohne die Zustimmung der betroffenen Person.

Auch die beschuldigte Person hat das Recht, sich zu äußern. Sie soll die Möglichkeit bekommen, ihre Perspektive darzustellen. So kann ein Verfahren fair und transparent für alle Beteiligten verlaufen.

Uns ist bewusst, dass es Grenzen der Handlungsmöglichkeiten innerhalb unserer Awareness-Strukturen gibt. Nicht jeder Fall kann übernommen oder bis ins Letzte bearbeitet werden. Die Entscheidung darüber liegt bei den Awareness-Beauftragten, stets in Absprache mit der betroffenen Person. Wenn der Vorfall außerhalb der Juso-Strukturen, -Räume oder Veranstaltungen liegt, verweisen wir auf öffentliche Anlaufstellen wie psychosoziale Beratungsstellen oder staatliche Institutionen und bieten gegebenenfalls Unterstützung bei der Kontaktaufnahme an.

Strafrechtlich relevante Fälle:

Wenn der Vorfall strafrechtlich relevant ist, wird die betroffene Person auf juristische Beratung hingewiesen. Im Falle einer Verurteilung der beschuldigten Person kann die betroffene Person weitere innerparteiliche Schritte anstoßen.

4.1 Verschwiegenheit und Umgang mit beschuldigten Personen

Awareness-Beauftragte, Landesvorsitz und Geschäftsführung, sowie das Präsidium bei der LMV sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gleichzeitig ist es wichtig, einen Raum zu schaffen, in dem auch beschuldigte Personen (sofern das der Schwere des Falls nicht widerspricht) die Möglichkeit zur Reflexion erhalten, ohne vollständig ausgeschlossen zu werden.

Dies gilt nicht für strafrechtlich relevante oder schwerwiegende Fälle, in solchen Fällen ist das Heranziehen von professioneller Unterstützung verpflichtend.

5. Sichtbarkeit und Erreichbarkeit

Das Awareness-Team ist sichtbar und immer ansprechbar. Auf der Website der Jusos Bremen wird über die gewählten Beauftragten und ihre Erreichbarkeit informiert. Hierfür wird eine Email-Adresse eingerichtet. Auf diesen Account haben nur die gewählten Awareness-Beauftragten Zugriff. Auf Veranstaltungen ab einer Länge eines Wochenendseminars muss immer ein Awareness-Team anwesend sein. Dieses Team ist jederzeit ansprechbar und konsumiert in diesem Zeitraum keinen Alkohol und keine anderen psychotropen Substanzen oder Betäubungsmittel. Zu Beginn entsprechender Veranstaltungen wird zusätzlich eine Handynummer zur Verfügung gestellt, unter der das Awareness-Team über den gesamten Seminar-Zeitraum erreichbar ist.

Beschluss als PDF

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