Dieser Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen am 21. März 2025 beschlossen.
Der Kapitalismus produziert an vielen Stellen unserer Gesellschaft Ungerechtigkeiten – auch die Justiz ist davon nicht ausgenommen. Dennoch wird sie in Debatten über soziale Gerechtigkeit häufig ausgeklammert. Dabei fällen Richterinnen und Richter ihre Urteile nicht im luftleeren Raum, und Justitia ist alles andere als blind gegenüber sozialen Ungleichheiten und Klassenverhältnissen. Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob unser Justizsystem unserem Anspruch an Gerechtigkeit tatsächlich gerecht wird.
Ein gerechtes Justizsystem muss sich vor allem daran messen lassen, wie es mit Menschen umgeht, die nur über geringe Ressourcen verfügen. Auch wenn soziale Ungleichheiten durch das Justizsystem allein nicht aufgehoben werden können, muss dennoch sichergestellt werden, dass alle Menschen – unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund – ein faires Verfahren und ein gerechtes Urteil erhalten.
Das bedeutet zum einen, allen Menschen Zugang zu qualifiziertem rechtlichen Beistand zu ermöglichen, der ihre Interessen wirksam vertreten kann. Zum anderen müssen Strafen fair und angemessen sein, und Freiheitsentzug darf ausschließlich auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung erfolgen. Insgesamt streben wir einen Staat an, der weniger auf Strafe setzt, sondern stärker auf Prävention und sozialen Ausgleich. Um diese Ziele zu erreichen, halten wir folgende Punkte für besonders wichtig:
Eine gerechte Justiz ist gut finanziert
Eine leistungsfähige und faire Justiz braucht ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen: Während reichere Menschen im Zweifel über die Mittel verfügen, ihre Interessen wirksam zu vertreten, gehen Einsparungen im Justizsystem vor allem zu Lasten von ärmeren Menschen. Eine Justiz, die dauerhaft unter Spardruck steht, wird öfter kurzen Prozess mit Angeklagten machen. Doch schnelle Entscheidungen sind nicht automatisch gerechte Entscheidungen – Rechtsstaatlichkeit braucht Zeit, Personal und eine verlässliche Finanzierung.
Mit “Pebb§y 100” wurde 2005 ein System der Personalbedarfsplanung eingeführt, bei dem bestimmten Arten von juristischen Fällen je eine durchschnittliche Bearbeitungszeit in Minuten zugewiesen wird. Diese Bearbeitungszeiten sind bereits sehr niedrig angesetzt, da schon 2005 das Ziel des neuen Systems unter anderem darin bestand, Kosten niedrig zu halten. Mittlerweile ist es aber sogar so, dass die tatsächliche Zahl der Planstellen überall in Deutschland deutlich hinter den Pebb§y-Zahlen zurückbleibt. Wir fordern daher:
- Eine bessere finanzielle Ausstattung der Justiz. Nur mit ausreichend personellen und 41 finanziellen Ressourcen lässt sich eine solide Grundlage für ein gerechtes und 42 leistungsfähiges Justizsystem schaffen.
- Mehr Personal bei Staatsanwaltschaft und Strafgerichten in Bremen. Es sollen zusätzliche Planstellen eingerichtet werden, um das Ziel Pebb§y 100 zu erreichen. Das bedeutet in Bremen in etwa zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft, 10 46 Richterinnen Stellen und entsprechend mehr Stellen für Rechtspflegerinnen (ca. 9) und 47 Justizfachangestellte (ca. 20).
Unabhängige Verteidigung für alle
In der großen Mehrheit der vor Gericht verhandelten Fälle haben Angeklagte keinen Anspruch auf eine staatlich finanzierte Verteidigung. Ein Pflichtverteidiger wird in der Regel erst dann bestellt, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. Zwar besteht teilweise auch in Verfahren, in denen eine geringere Strafe im Raum steht, die Möglichkeit, eine Pflichtverteidigung anzuordnen. In der Praxis wird davon jedoch nur selten Gebrauch gemacht. Dadurch entsteht ein strukturelles Problem: Zeichnet sich erst im Verlauf eines Verfahrens ab, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe von etwas mehr als einem Jahr für angemessen hält, müsste zu diesem Zeitpunkt ein Pflichtverteidiger bestellt werden und in Folge das Verfahren mit anwaltlicher Verteidigung neu durchgeführt werden. Um diesen Aufwand zu vermeiden, kommt es nicht selten vor, dass Gerichte in solchen Konstellationen eine Freiheitsstrafe von genau einem Jahr verhängen. Dadurch wird die Bestellung einer Pflichtverteidigung umgangen – mit erheblichen Nachteilen für die Rechte der Angeklagten.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Auswahl der Pflichtverteidiger:innen liegt theoretisch bei den Beschuldigten. Da diese in der Praxis jedoch meist nicht die Möglichkeit haben, nach einer Verteidigung zu suchen, geschweige denn, eine wirklich informierte Entscheidung zu treffen, übernehmen häufig die Richter:innen die Auswahl. Es fehlt an klaren und verbindlichen Kriterien für die Auswahl. Dadurch besteht die Gefahr, dass bevorzugt solche Pflichtverteidiger:innen bestellt werden, von denen das Gericht wenig Widerstand erwartet. Zudem verfügen Pflichtverteidiger:innen – im Gegensatz zu privat finanzierten Anwält:innen – aufgrund der vergleichsweise niedrigen Vergütung oft nicht über ausreichende Ressourcen, um ihre Mandant:innen umfassend und effektiv zu verteidigen.
Das System der Pflichtverteidigung, das eigentlich einen Ausgleich zwischen Arm und Reich schaffen soll, wird so seinem eigenen Anspruch nicht gerecht. Wir fordern daher:
- Ein Recht auf Pflichtverteidigung für alle – auch bei geringfügigen Delikten. Jeder Mensch, der sich einem Strafverfahren stellen muss, soll Anspruch auf eine:n Verteidiger:in haben, der:die notfalls vom Staat gestellt wird. Dieses Recht muss bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens greifen. Niemand darf aus finanziellen Gründen davor zurückschrecken, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
- Strafverteidiger:innen sollen verpflichtet werden, mindestens 10 % ihrer Fälle im Bereich der Pflichtverteidigung, bei Delikten der sogenannten Armutskriminalität, zu übernehmen.
- Eine von Richter:innen unabhängige Auswahl der Pflichtverteidiger:innen. Die Auswahl soll durch eine unabhängige Stelle erfolgen, z.B. durch die Anwaltskammer, und nicht durch die Gerichte selbst.
- Eine angemessene Vergütung von Pflichtverteidiger:innen. Die Regelsätze für 88 Pflichtverteidigungen müssen deutlich erhöht werden. Die Vergütung soll so bemessen 89 sein, dass eine gleichwertige Verteidigung im Vergleich zu privat finanzierten Mandaten 90 möglich ist.
Gerechtere Geldstrafen
Das System der Tagessätze soll sicherstellen, dass die finanzielle Situation der Verurteilten bei der Festlegung von Geldstrafen berücksichtigt wird und Geldstrafen nicht nur für Arme wehtun. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieses Ziel häufig verfehlt wird. Zum einen treffen Geldstrafen Menschen, die bereits am Rand des Existenzminimums leben, besonders hart. Für sie führen selbst vergleichsweise niedrige Tagessätze zu erheblichen sozialen Härten. Zum anderen wird die finanzielle Situation der Verurteilten, wenn keine freiwilligen Angaben gemacht werden, in der Praxis nur geschätzt. Dadurch kommt es regelmäßig vor, dass wohlhabende Personen zu niedrige Geldstrafen zahlen, während ärmere Menschen (insbesondere, wenn sie keine:n Verteidiger:in haben) zu hohe Sätze zahlen müssen.
Dazu gesellt sich ein weiterer Missstand: Während die meisten Menschen ihre Geldstrafen selbst tragen müssen, kommt es immer wieder vor, dass Manager:innen, die im (angeblichen) Interesse ihres Unternehmens straffällig geworden sind, sich aus der Affäre ziehen können. Wenn argumentiert werden kann, dass die Handlung im Sinne des Unternehmens erfolgt sei, können Anwaltskosten sowie Geldauflagen oder -strafen vom Unternehmen übernommen werden. Solche Ausgaben können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden oder das Geld für den Anwalt wird als Werbungskosten veranschlagt. Strafen verlieren so ihre Wirkung. Wir fordern daher:
- Eine realistische Ermittlung der finanziellen Verhältnisse. Um die Höhe von Tagessätzen angemessen festzulegen, soll die Justiz Zugriff auf relevante Daten der Finanzbehörden erhalten. Dafür ist auch eine Anpassung der Regelungen zum Steuergeheimnis erforderlich.
- Sozialverträgliche Tagessätze für Menschen mit sehr geringem Einkommen bzw. für Menschen, die am Rande des Existenzminimum leben. Für Menschen, die von Grundsicherung leben oder ihr Einkommen aufstocken müssen, sollen Tagessätze auf maximal fünf Euro pro Tag begrenzt werden. Diese Obergrenze soll regelmäßig überprüft und an wirtschaftliche Entwicklungen wie Inflation oder Krisen angepasst werden.
- Eine Änderung des § 4 (5) des Einkommensteuergesetzes, um zu verhindern, dass die Begleichung von Geldauflagen, Geldstrafen oder Anwaltskosten von Manager:innen eines Unternehmens zur Verringerung der Steuerlast genutzt werden kann.
Keine Besserstellung von Steuerdelikten!
Obwohl Steuerhinterziehung der Allgemeinheit deutlich höhere Schäden zufügt, wird sie im Vergleich zu Sozialleistungsbetrug deutlich milder behandelt. Diese Ungleichbehandlung ist politisch gewollt: Die Sonderbehandlung von Steuerdelikten führt dazu, dass Steuerhinterzieher:innen mit vergleichsweise geringen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Noch immer gilt Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt.
Gleichzeitig wird am anderen Ende der Einkommensverteilung keine Gnade gezeigt. Zwar sind die Strafrahmen der Grunddelikte der Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) und des Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch) mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe identisch, jedoch gibt es wichtige Unterschiede bei den Voraussetzungen, das Strafmaß in besonders schweren Fällen zu erhöhen. Besonders problematisch ist, dass bei Sozialleistungsbetrug in der Regel eine »Gewerbsmäßigkeit« angenommen wird, weil die Summen, um die es geht, einen nicht geringen Teil des Einkommens der Täter:innen ausmachen. Dadurch erhöht sich das Strafmaß nicht nur auf bis zu zehn Jahre, sondern es entfällt auch die Möglichkeit, nur eine Geldstrafe zu verhängen, da die Mindeststrafe in diesen Fällen sechs Monate Freiheitsstrafe beträgt. Wir fordern daher:
- Keine Sonderbehandlung für Steuerdelikte. Die Steuerhinterziehung soll zukünftig nicht mehr in der Abgabenordnung geregelt sein, sondern im Strafgesetzbuch in die Systematik der Betrugsdelikte eingegliedert werden.
- Staatsanwält:innen und Richter:innen, die Fälle der Steuerhinterziehung bearbeiten, sollen zu Beginn dieser Tätigkeit eine gesonderte Schulung zur Aufklärung und juristischen Einordnung von Steuerdelikten absolvieren.
- Es soll gesetzlich geregelt werden, dass von der Einstufung des Betrugs als »gewerbsmäßig« oder von der Konsequenz für das Strafmaß Ausnahmen gemacht werden können, wenn es sich um geringe Schadenssummen handelt oder die Täter*innen aus wirtschaftlicher Not gehandelt haben.
Strafbefehlsverfahren reformieren
In der Theorie ist der schriftlich zugestellte Strafbefehl ein Instrument zur schnellen Bearbeitung geringfügiger Straftaten. Er ermöglicht eine rechtskräftige Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung und wird in der Praxis sehr häufig eingesetzt. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – ohne dass Staatsanwält:innen oder Richter:innen jemals mit der beschuldigten Person gesprochen haben. Für Menschen, deren Lebenssituation nicht der Vorstellung eines gutbürgerlichen Lebens entspricht (z.B. Menschen ohne festen Wohnsitz oder mit psychischen Problemen) ist dieses Verfahren daher nicht geeignet.
Die bloße Zustellung eines Strafbefehls garantiert nicht das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf eine mündliche Verhandlung der gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe. Unsere Strafjustiz darf nicht davon abhängen, dass Menschen, die nicht in der Lage sind, rechtzeitig Einspruch einzulegen, schnell abgeurteilt werden. Wir fordern daher:
- Eine Zustimmungslösung für Strafbefehle. Ein Strafbefehl soll nur dann rechtskräftig werden können, wenn die beschuldigte Person ausdrücklich schriftlich dem Verzicht auf eine Hauptverhandlung zustimmt.
- Aktive Nachforschung bei ausbleibender Rückmeldung. Bleibt eine Antwort aus, muss geprüft werden, warum keine Rückmeldung erfolgt. Es muss sichergestellt werden, dass alle Menschen tatsächlich die Möglichkeit haben, ihr Recht auf eine mündliche Verhandlung wahrzunehmen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe darf keine neue Schuldhaft sein
Für Menschen, die nicht in der Lage oder nicht bereit sind, ihre Geldstrafe zu zahlen, sieht das deutsche Recht die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe vor. Diese wird in vielen Fällen ohne eine erneute richterliche Anhörung vollstreckt. Dadurch können selbst geringfügige Delikte für arme Menschen schnell ins Gefängnis führen. Die Zahl der Menschen, die wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert werden, steigt seit Jahren. An den oftmals prekären Lebensumständen der Betroffenen ändert die Haft nichts. Stattdessen entstehen dem Staat hohe Kosten, die sinnvoller in soziale Unterstützung und Prävention investiert wären. Wir fordern daher:
- Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe. Für unbezahlte Geldstrafen sollen stärker alternative Sanktionsmöglichkeiten genutzt werden, die die Lebenssituation der Betroffenen sowie mögliche physische oder psychische Belastungen berücksichtigen. Der Schwerpunkt soll dabei auf gemeinnütziger Arbeit liegen.
- Eine verpflichtende richterliche Anhörung vor Haftantritt. Vor dem Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe soll – nach dem Vorbild anderer europäischer Länder – eine richterliche Anhörung stattfinden. Dabei muss geprüft werden, inwieweit die verurteilte Person tatsächlich in der Lage ist, die Geldstrafe zu bezahlen, und ob Möglichkeiten zur Anwendung von § 42 des Strafgesetzbuchs bestehen.
Entkriminalisierung und soziale Hilfe statt immer härterer Strafen
Gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht allein mit dem Strafrecht lösen. In vielen Bereichen läuft die zunehmende Kriminalisierung sozialer Probleme (unter anderem Betteln, Drogenkonsum, Schwarzfahren) ins Leere, ohne die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Gerade Menschen in prekären Lebenslagen geraten so immer wieder in Konflikt mit der Strafjustiz, obwohl sie eigentlich Unterstützung benötigen. Eine linke Politik setzt auf sozialen Ausgleich und Hilfe statt nur auf Bestrafung. Wir fordern daher:
- Entkriminalisierung von Drogenkonsum. Obwohl Drogen in allen gesellschaftlichen Schichten konsumiert werden, wird der Konsum nicht in den Chefetagen, sondern vor allem im öffentlichen Raum – etwa rund um Bahnhöfe – strafrechtlich verfolgt. Besonders häufig trifft es dabei Menschen, die eher Hilfe als Strafe benötigen. Mit der Teillegalisierung von Cannabis wurde ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, der konsequent weitergeführt werden muss. Drogenpolitik sollte sich an Gesundheitsschutz, Prävention und sozialer Hilfe orientieren und nicht am Strafrecht.
- Schwarzfahren entkriminalisieren. Das Fahren ohne Fahrschein führt jedes Jahr zu tausenden Strafverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen, obwohl es sich faktisch häufig um ein Armutsproblem handelt. Wir fordern die Streichung der »Beförderung durch ein Verkehrsmittel« aus dem Straftatbestand des § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen).
- Armut und Obdachlosigkeit nicht kriminalisieren. Viele Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände treffen besonders häufig arme und obdachlose Menschen – etwa wegen Aufenthaltsverstößen oder Bettelverboten. Solche Maßnahmen verdrängen soziale Probleme lediglich aus dem öffentlichen Raum, ohne sie zu lösen. Stattdessen brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum, soziale Unterstützung und niedrigschwellige Hilfsangebote.
