Tierwohl in der Landwirtschaft unterstützen

Dieser Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen am 21. März 2025 beschlossen.

Beschlusstext

Kühe, Schweine, Schafe und Hühner – all das sind in unserer Gesellschaft Nutztiere und leiden zu oft in Massentierhaltung. Wir lieben unsere Hunde, Katzen und Kaninchen, aber wenn andere Tiere qualvoll gehalten werden, wird weggeschaut und die Tiere werden nach qualvoller Schlachtung gegessen. Solange die Umstellung auf eine pflanzliche/tierleidfreie Lebensweise für viele Menschen aus finanziellen Gründen nach wie vor nicht in Frage kommt, ist es umso wichtiger die Bedingungen in der Tierhaltung zu verbessern:

Wirtschaft und Steuern:

  • Pflanzliche Grundnahrungsmittel gegenüber Tierprodukten mit 0% Mehrwertsteuer besteuern

Tierhaltung und Tierwohl:

  • Bei Herdentieren muss die Einzelhaltung außer bei medizinischer Notwendigkeit abgeschafft werden (Kühe etc.)
  • Dazu gehört auch die Zusammenhaltung von Jungtieren und ihrer Mütter (Beispiel Kuh und Kalb oder Mutterziege und Kitzen).
  • Jedes Tier muss die Möglichkeit eines Rastplatzes haben, um das Artenspezifische Ruhe und Komfortverhalten ausüben zu können, dies ist speziell bei Wiederkäuern wichtig.
  • Jedes Tier soll das Recht auf eine Mindeststundenanzahl Tageslicht am Tag bekommen
  • Die Anbindehaltung sowie die Kombihaltung von allen Tieren muss verboten werden, da dies das typische Verhalten dieser Tiere beeinträchtigt.
  • Drahtgitterböden bei der Kaninchenhaltung weisen eine hohe Verletzungsgefahr auf, dies führt zu wunden Pfoten, Rissen und Entzündungen. Dies muss deshalb verboten werden.
  • Die Tiere müssen eine ausgewogene Ernährung bekommen, statt reinem Mastkraftfutter was gesundheitsschädigend sein kann, was jedoch benutzt wird, damit Nutztiere schnell zunehmen.

Medizinische Eingriffe:

  • Das Schnabelkürzen bei Hühnern wurde damit argumentiert, dass es eine vorbeugende Maßnahme zum Kannibalismus sei, jedoch geht dies mit erheblichen Schmerzen einher, deshalb wurde dies 2017 in einer freiwilligen Vereinbarung verboten, bei Puten ist es jedoch noch erlaubt und deswegen soll das Verbot auch auf Puten erweitert werden.
  • Jeder schmerzhafte Eingriff an einem Tier muss mit Betäubung stattfinden (Beispiel: Schnäbelkürzung oder Entthronung bei Kälbern unter 6 Wochen alt und Zahnabschleifen bei Ferkeln)

Transport und Schlachtung:

  • Der Tiertransport muss umgestaltet werden, sodass Tiere nicht mehr ohne Futter und Trinken tagelang auf engstem Raum transportiert werden, es gibt zwar schon eine EU-Weite Regelung die “ausreichend Futter und Wasser” und Ruhemöglichkeiten erfordert, jedoch können sie trotzdem noch tagelang durch Europa gefahren werden und Kontrollen sind lückenhaft.
  • Im Schlachtprozess müssen Tiere genug betäubt werden, damit sie während der Schlachtung nichts davon spüren und dies nicht mitbekommen, um Angst und Stress zu verhindern was in der EU vorgeschrieben ist, aber die Tiere dürfen immer noch in andere Länder transportiert werden nur um dort qualvoll und mit niedrigeren Tierschutzstandards geschlachtet zu werden. Von Deutschland werden schwangere Tiere an Nicht-EU Länder verkauft, obwohl da keine vergleichbare Herdenstruktur existiert, dies bedeutet nur Leid für die Tiere und muss deshalb verboten werden und hier werden Tiere wieder mit verbotenen Schlacht Praktiken geschlachtet.

Kontrolle:

  • Stärkere Kontrollen bei Tierhaltung um verbotene Praktiken (wie z.B. Schwänzekurpieren bei Schweinen aufgrund von vielen Ausnahmegenehmigungen) schnellst möglichst aufzudecken.
  • Transportbedingungen müssen besser kontrolliert werden.

Beschluss als PDF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert