Platzverweis für Unterhaltsschuldner – Wer seine Kinder im Stich lässt, hat im Stadion nichts verloren

Dieser Antrag wurde vom Landesvorstand der Jusos Land Bremen am 18. August 2026 beschlossen.

In Deutschland leben rund 1,6 Millionen Alleinerziehende. Das entspricht etwa jeder fünften Familie, wobei die überwiegende Mehrheit der Alleinerziehenden Frauen sind. Bemerkenswert ist, dass alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit arbeiten als Mütter in Paarbeziehungen. Dennoch sind Alleinerziehende und ihre Kinder überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen oder bedroht. 

Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nach oder kann dieser nicht nachkommen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Statt – wie jetzt vom Bundesfamilienministerium geplant – diese Unterstützung für über 100.000 Jugendliche über 16 Jahren abzuschaffen, sollte der Staat endlich diejenigen konsequent zur Kasse bitten, die ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen. Denn obwohl die ausgezahlten Leistungen zurückgefordert werden können, lag die Rückholquote 2025 bei lediglich 18 Prozent.

Wer die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss senken will, muss diejenigen stärker in die Pflicht nehmen, die ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Neben einer besseren personellen Ausstattung der zuständigen Behörden und einer konsequenten Vollstreckung sollten weitere Druckmittel geprüft werden. Dabei ist zum Beispiel ein Fahrverbot für Elternteile, die nicht ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, ein richtiger Schritt. Ein Blick ins Ausland zeigt, was noch möglich ist: In Argentinien können unterhaltssäumige Elternteile vom Besuch von Fußballstadien ausgeschlossen werden. Wer dauerhaft seiner Verantwortung gegenüber den eigenen Kindern nicht nachkommt, sollte nicht ungestört seinem Freizeitvergnügen nachgehen können. 

Wir fordern:

  • Keine Streichung des Unterhaltsvorschusses für Jugendliche über 16 Jahre.
  • Die personelle und organisatorische Stärkung der zuständigen Behörden, um Unterhaltsansprüche konsequent und wirksam durchzusetzen.
  • Die Einführung zusätzlicher Druckmittel gegen hartnäckige Unterhaltsschuldner. Hierzu gehört insbesondere ein Stadionverbot bis zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht. Für Bremen bedeutet dies insbesondere ein Besuchsverbot für Heimspiele des SV Werder Bremen sowie für weitere Profisportveranstaltungen in Bremen und Bremerhaven.

Beschluss als PDF

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