Dieser Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen am 26. September 2026 beschlossen.
Wir fordern die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats auf, sich für eine umfassende Reform des Bremischen Schulgesetzes (BremSchulG) und ggf. auch des Bremer Schulverwaltungsgesetzes (BremSchVwG) einzusetzen, um Schulen zu werbefreien Räumen zu machen.
Konkret fordern wir eine gesetzliche Neuregelung, die:
- kommerzielle Werbung, Produktplatzierung sowie die einseitige Einflussnahme durch wirtschaftliche Interessen in der Schule – inklusive des digitalen Raums und der genutzten Lehr- und Lernplattformen – grundsätzlich untersagt.
- landesweit einheitliche, rechtssichere Standards schafft, die den Schutz von Schülerinnen und Schülern vor Konsumbeeinflussung garantieren und nicht länger von veralteten Verwaltungsrichtlinien abhängen.
- gleichzeitig praxistaugliche Ausnahmen für lokales Sponsoring (z. B. Trikots für Sport-AGs) und transparente Schulkooperationen zur Berufsorientierung zulässt, sofern diese den Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
Begründung:
Der Schutz von Schüler*innen vor kommerzieller Beeinflussung ist wichtig für die freie Entfaltung. Daher fordert die Bremer Landesverfassung in Artikel 27 die Erziehung zu einer „der Wahrheit verpflichteten Denkart“. Das Bremische Schulgesetz konkretisiert dies als Auftrag zur Erziehung zur Selbsttätigkeit sowie als Ziel, die Persönlichkeit in der Gemeinschaft frei zu entfalten.
Ein unabhängiges, kritisches und freies Lernen ist jedoch maßgeblich gefährdet, wenn Schulen zu Marktplätzen für ökonomische Interessen umfunktioniert werden. Jugendliche dürfen im geschützten Raum der Schule nicht als Zielgruppe für gezielte Markenbindung und Konsumbeeinflussung ausgenutzt werden.
Die meisten der Forderungen werden bereits durch die „Richtlinen über Werbung in Schulen“ aus dem Jahre 1999 gedeckt. Diese beinhalten aber zwei Probleme:
- Richtlinien können vom Bildungsministerium geändert werden, es ist wichtig, dass so ein grundlegendes Recht, auch im Gesetz verankert wird.
- Da die Richtlinie aus dem Jahr 1999 kommt, schreibt sie keinen Umgang zu Werbung im digitalen Raum vor. Dieser ist aber Maßgeblich für die Erziehung der Schüler*innen.
Dieser Antrag zielt darauf ab, das bestehende, bewährte Fundament der Richtlinie von 1999 aufzugreifen, rechtssicher zu konkretisieren und an die Realität des 21. Jahrhunderts anzupassen. Durch die klare Formulierung von Ausnahmen für Sponsoring und Berufsorientierung bleibt der Antrag vollkommen praxistauglich und vermeidet zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Schulen vor Ort. Ziel ist es, das Recht auf eine werbefreie Bildung gesetzlich zu verankern und konsequent auf den digitalen Raum auszuweiten.
