Grundrecht zum Schwangerschaftsabbruch ernst nehmen – Versorgung sicherstellen!

Dieses Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung der Jusos Bremen-Stadt am 7. September 2023 und unverändert auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos Land Bremen am 16. September 2023 beschlossen.

Beschlusstext

Die Senatorin für Gesundheit listet auf ihrer Homepage aktuell nur neun Angebote für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs auf – davon vier Kliniken und fünf niedergelassene Ärzt*innen. Mögliche weitere Anbieter:innen wollen nicht auf solche Listen aufgenommen werden, weil sie sonst potenziell Zielscheibe rechter Übergriffe werden. In Bremerhaven können Abbrüche nach der Liste der Gesundheitsbehörde nur im Klinikum Reinkenheide vorgenommen werden, im Bremer Osten und auf der linken Weserseite gibt es hingegen keine Versorgungsangebote. Aktuell entfallen etwa 80 Prozent der Abtreibungen alleine auf das Medizinisches Zentrum von pro familia. 

Damit bleibt die Realität deutlich hinter unseren Ansprüchen zurück. Im Zukunftsprogramm haben wir beschlossen: “Frauen und Paare, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden wollen, brauchen Zugang zu Informationen und einer wohnortnahen, und schnellen medizinischen Versorgung – das gilt ambulant wie stationär” (Zukunftsprogramm 2023-2017 S. 144). Die Anfang 2023 von der Bürgerschaft beschlossene gesetzliche Verpflichtung zu einer auskömmlichen Versorgung kann dabei nur den unteren Rahmen bilden und nicht unser Anspruch für eine gute Versorgung sein.

Die Versorgung mit Fachärzt*innen ist ein grundsätzliches Problem, insbesondere was die räumliche Verteilung über die Stadtteile in Bremen und Bremerhaven betrifft. Eine Lösung für das oben skizzierte Versorgungsproblem muss daher an den Kliniken ansetzen, deren Verteilung zentral im Landeskrankenhausplan gesteuert werden kann. 

Wir fordern deshalb, dass…

  • alle Krankenhäuser, die gynäkologische Behandlungen anbieten, künftig auch Schwangerschaftsabbrüche vornehmen müssen. 
  • Bremen sich auf Bundesebene für die ersatzlose Streichung des § 218ff StGB einsetzen soll, denn Schwangerschaftsabbrüche sind ein Grundrecht und haben im Strafgesetzbuch nichts zu suchen!
  • Medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche künftig grundsätzlich und vollständig von den Krankenkassen übernommen werden, also auch ohne das Vorliegen medizinischer, sozialer oder kriminologischer Gründe. 
  • die Anwendung von Abbrüchen zum festen Bestandteil der fachärztlichen Ausbildung werden muss.

Beschluss als PDF

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