Dieser Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung der Jusos Bremen-Stadt vom 26. September 2019 beschlossen.
Beschlusstext
Die Juso-Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Der Juso-Bundeskongress möge beschließen:
Das aktuell geltende Transsexuellengesetz (TSG) stammt zu großen Teilen aus dem Jahr 1980. Stellte es damals eine wichtige Neuerung dar, ist es mittlerweile überholt und mit Blick auf die in den letzten Jahrzehnten veränderten gesellschaftlichen Sichtweisen nicht mehr zeitgemäß. Daher fordern u.a. Interessenvertretungen seit Jahren Reformen, was durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts unter Verweis auf die Grundrechte ebenfalls bestärkt wird.
Durch die aktuellen Regelungen werden zum einen Trans*-Personen mit vermeidbaren Hürden konfrontiert und zum anderen bestimmte Stereotype über die Geschlechter weiblich und männlich in der gesamten Gesellschaft fortgeschrieben. Im bisherigen Verfahren ist ein Antrag beim Gericht zur Vornamen- und Personenstandsänderung nötig und beinhaltet eine dreijährige Wartezeit vor einer Genehmigung. Dies ist aus mehreren Punkten zu kritisieren: Einmal kann das eine enorme psychische Belastung für die betroffenen Trans*-Personen darstellen. Daneben fallen von Antragssteller*innen zu tragende, erhebliche finanzielle Kosten (u.a. für den Anruf des Gerichts und die Gutachten) an, laut LSVD im Durchschnitt 1.868€[1]. Das mögliche Beantragen von finanzieller Unterstützung zum Stemmen dieser Kosten führt zu zusätzlichen bürokratischen Schritten.
Teil der im bisherigen Verfahren erforderlichen Gutachten sind sogenannte Alltagstauglichkeitsbeweise. Dabei wird von Trans*-Personen erwartet, ihr Wunsch-Geschlecht z.B. durch die Kleidungswahl zu beweisen, also auf möglichst stereotypes Verhalten geachtet und dieses sogar provoziert. So werden durch das bisherige Verfahren bestehende gesellschaftliche Rollenbilder noch verstärkt – in einer Situation, in der es gerade möglich wäre, sie zu durchbrechen. Weiterhin ermöglicht das bisherige Verfahren kaum selbstbestimmtes Entscheiden mehr, sondern erzeugt eine Abhängigkeit von Dritten wie den bislang notwendigen Gutachter*innen und somit mehr Druck. Auf diese Weise wird einfaches Schubladendenken wie eine vermeintlich eindeutige binäre Einteilung in Geschlechter anhand von körperlichen Merkmalen fortgeschrieben, statt Menschen die Entscheidungshoheit über sich selbst einzuräumen.
In der gesamten Gesellschaft müssen bislang bestehende Geschlechterrollen, also angeblich typisch weibliches oder männliches Verhalten oder Eigenschaften, stärker als bislang hinterfragt und langfristig abgeschafft werden. Allerdings fehlt es hierfür bislang an einer breiten gesellschaftlichen Aufklärung bspw. durch und in Bildungseinrichtungen. Fraglich ist zudem, ob und warum der Staat überhaupt das Geschlecht seiner Bürger*innen kennen muss.
Um die Lage von Trans*-Personen zu verbessern, muss eine Geschlechtsangleichung selbstbestimmt möglich sein. Das gilt sowohl für die bürokratische Ebene, bei der Vornamen und Geschlechtseintrag auf Dokumenten geändert werden müssen, als auch für die medizinische Ebene, in der es um die operative Geschlechtsangleichung geht. Es braucht außerdem Beratungsangebote, die bedarfsorientiert und ohne Bevormundung durch diesen Prozess begleiten können. Der Staat hat nicht zu entscheiden, welchem Geschlecht jemand angehört.
Deswegen darf eine gesetzliche Regelung nicht verbieten und auch keine Hürden aufbauen, sondern muss ein Verfahren festlegen, das es Trans*-Personen ermöglicht, ihr Geschlecht nach ihrem eigenen Wunsch sowohl auf dem Papier als auch operativ ändern zu lassen. Dazu gehört es, Bürger*innen in ihren eigenen Lebensweisen ernst zu nehmen, statt krampfhaft zu versuchen, eine veraltete binäre Gesellschaftsordnung aufrecht zu erhalten, in der das Geschlecht eines Menschen durch die biologischen Geschlechtsmerkmale von außen – also nicht durch sie*ihn selbst – als Frau bzw. Mann bestimmt wird.
Wir fordern daher, dass eine amtliche Geschlechts- und Vornamensänderung auf Antrag immer möglich sein muss. Das dazugehörige Verfahren muss schnell und unbürokratisch sein. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für eine solche Änderung Gerichte eingeschaltet werden müssen. Wir wollen, dass die Namensänderung beim Amt ohne übermäßige Kosten mit einem einfachen Verfahren möglich ist. Dazu gehört auch, dass die Geschlechtsoption „divers“ auch Menschen offensteht, die nach ihren biologischen Merkmalen eindeutig einem Geschlecht zuordenbar sind, also nicht nur für intersexuelle Menschen.
Die bislang nötigen Zwangsgutachten tragen in keiner Weise zu einem selbstbestimmten Verfahren bei. Stattdessen braucht es feste Ansprechpersonen, die Trans*-Personen durch diesen Prozess unterstützend begleiten, aber selbst keinen Einfluss auf das Ergebnis haben dürfen. Nur so kann das nötige Vertrauensverhältnis zur betreffenden Person aufgebaut werden. Auf der medizinischen Seite geht es um Hormontherapie und operative Eingriffe. Damit die Krankenkassen die Kosten für diese Eingriffe übernehmen, muss der Wunsch nach Geschlechtsangleichung bislang als Krankheit diagnostiziert werden. Eine solche stigmatisierende Benennung ist falsch. Eine Geschlechtsangleichung ist aber auch auf keinen Fall ein rein ästhetischer Eingriff. Daher fordern wir, dass die Krankenkassen ihre Regelungen zur Kostenübernahme bei Geschlechtsangleichung überarbeiten und deutlich weniger Hürden setzen. Auch hier kommt es darauf an, seinen Mitmenschen zu vertrauen und ihnen zuzutrauen, dass sie die richtigen Entscheidungen für sich und ihren Körper treffen können. Der medizinische Umgang mit intersexuellen Personen wirkt wie die andere Seite eines Paradoxes. Während es Trans*-Personen sehr schwer haben, eine Geschlechtsangleichung vorzunehmen, wird das Geschlecht von intersexuell geborenen Kindern oft noch im Säuglingsalter an eines der binären Geschlechter angepasst. Das passiert offensichtlich ohne eine eigene Einschätzung des Kindes. Auch hier wird also auf ein gesellschaftliches Idealbild mehr Wert gelegt, als auf die Selbstbestimmung der betroffenen Person. Die Angleichung des Geschlechts eines Kindes ohne dessen Einwilligung ist daher als Körperverletzung zu werten.
Im Alltag sind Trans*-Personen immer wieder Diskriminierung ausgesetzt. Besonders am Arbeitsplatz kann man so auch in existenzbedrohende Situationen kommen. Darum ist es wichtig, dass sich Trans*-Personen über ihre Rechte aufklären können und eine Stelle haben, an die sie sich wenden können. Solche queeren Antidiskriminierungsstellen müssen flächendeckend vorhanden sein. Sie sollen Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, aber auch Statistiken anlegen und auswerten, denn es braucht Informationen über Diskriminierung, um sie nachhaltig bekämpfen zu können. Außerdem sollen Strafverfolgungsbehörden besser dafür ausgestattet und geschult werden, gegen Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorzugehen. Die vorhandene Rechtslage muss besser durchgesetzt werden.
Gerade bei offiziellen Ausweisdokumenten ist es wichtig, dass sie im Ausland auch anerkannt und verstanden werden. Auch wer in Deutschland als Geschlechtsoption „divers“ hat, hat das Recht, in der EU überall leben und arbeiten zu können. Das muss aber möglich sein, ohne dort auf einem Dokument ein anderes Geschlecht angeben zu müssen. Daher fordern wir, auf eine EU-weite Regelung für eine dritte Geschlechtsoption und die einfache Namens- und Geschlechtsänderung hinzuwirken. All diese Punkte zeigen, dass eine Reform der gesetzlichen Grundlagen nötig ist, die die Selbstbestimmung von Trans*-Personen in den Mittelpunkt rückt und sie unterstützt, statt ihnen zusätzliche Hürden zu errichten.