Tanzverbot an Feiertagen abschaffen!

Beschlusstext

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen:

Tanzverbot an Feiertagen abschaffen!

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Änderung des Bremischen Feiertagsgesetzes mit dem Ziel der Abschaffung des Verbots von Tanz- und Sportveranstaltungen einzusetzen und hierzu §6 komplett zu streichen.

§6 Abs. 2 des Bremischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem.GBl. S. 115), zuletzt geändert durch Änderung von Zuständigkeiten vom 22. Juni 2004 (Brem.GBl. S. 314), besagt: »Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sind verboten.« Darüber hinaus werden die konkreten Zeiten »am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr, am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr« genannt. Da ein Verstoß gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, müssen Veranstaltungen bei denen getanzt wird, an den genannten Tagen schließen oder ihren Gästen das Tanzen verbieten. Auch Sportveranstaltungen sind an diesen Tagen verboten, ebenso wie öffentliche Veranstaltungen ohne »ernsten Charakter«.

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