Beschlusstext
Der Bundeskongress möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Lobbyismus bekämpfen, Transparenz schaffen – anfangen in der eigenen Partei
Die SPD steht zu ihren Beschlüssen, den finanziellen Hintergrund von InteressenvertreterInnen durch die Einführung eines Lobbyregisters transparent zu machen, sowie die gesetzlichen Regelungen für Parteispenden auch für Parteiensponsoring anzuwenden und die Gültigkeit dieser Regelungen auch auf Listenverbindungen auszuweiten. Dabei wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen.
Auch ohne eine gesetzliche Regelung sollen deshalb in der SPD zukünftig
- sämtliche Parteispenden veröffentlicht werden, auch wenn sie weniger als 10000 Euro betragen und somit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht. Dabei sollen Spenden von Unternehmen, Verbänden, Vereinen etc. namentlich, Spenden von natürlichen Personen, für die keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht, in geeigneter Weise anonymisiert veröffentlicht werden,
- die vollständigen Einnahmen durch Sponsoring, beispielsweise bei Parteitagen, aufgeschlüsselt nach den SponsorInnen veröffentlicht werden und
- die Geldflüsse zwischen der SPD, ihren Unternehmensbeteiligungen und Dritten soweit veröffentlicht werden, wie es rechtlich möglich und zum Ausschluss einer verdeckten Parteienfinanzierung nötig ist. Die Unternehmen, an denen die SPD beteiligt ist, sollen diesem Transparenzgedanken bei Vertragsschlüssen Rechnung tragen.