Wieviel Politikwechsel bringt die #GroKo?

Nachdem die VertreterInnen von CDU/CSU und SPD einen Koalitionsvertrag ausgehandelt haben, sind nun die SPD-Mitglieder gefragt. Bis zum 6. Dezember bekommen alle SPD-Mitglieder die Abstimmungsunterlagen per Post, die bis 12. Dezember im Willy-Brandt-Haus eingegangen sein müssen, damit Eure Stimme zählt.

Wir Jusos haben von Anfang an klar gemacht, dass für uns entscheidend ist, ob in den Verhandlungen ein Politikwechsel gelingen kann: weg vom schwarz-gelben Stillstand und hin zu spürbaren sozialen Verbesserungen für die Menschen (siehe dazu auch unser Beschluss vom 19. Oktober). Hier haben wir für Euch die wichtigsten Punkte übersichtlich und farbig markiert zusammengestellt, wo der Koalitionsvertrag das Wahlprogramm der SPD im Wesentlichen umsetzt (grün), teilweise umsetzt (gelb), bzw. unseren Ansprüchen an einen Politikwechsel nicht gerecht wird (rot). Mit Klick auf den jeweiligen Punkt erhaltet ihr eine detaillierte Bewertung.

Einführung eines flächendecken einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns von wenigstens 8,50€/Stunde

  • Es wird einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn geben. Allerdings konnte dies gegen die Union nicht ohne Einschränkungen durchgesetzt werden: Über ein Jahr müssen die von Löhnen unter 8,50€ betroffenen ArbeitnehmerInnen noch auf faire Löhne warten, wenn diese Löhne auch noch tariflich verankert sind, sogar über 3 Jahre. ArbeitnehmerInnen in Branchen, die einen durch das Arbeitnehmerentsendegesetzes festgesetzten Mindestlohn haben, sind vom Mindestlohn generell ausgenommen. Dies ist insofern zu begrüßen, als dass diese Mindestlöhne meist höher als 8,50 € liegen – problematisch ist hier, dass sie für einige Berufsgruppen wie die Pflege oder für Sicherheitsdienstleistungen noch bis zu einem Euro unter 8,50 € liegen. Ab dem 10. Juni 2017 wird dann die Höhe des Mindestlohns von einer ExpertInnenkommission regelmäßig neu festgesetzt. Hier sind nach unten allerdings keine Grenzen gesetzt. Diese Einschränkungen können allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Mindestlohn bei einer konsequenten Umsetzung eine erhebliche Verbesserung für viele aktuell unter Dumpinglöhnen leidenden arbeitenden Menschen darstellen wird.

Durchsetzung des Prinzips Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

  • Gleicher Lohn für Männer und Frauen soll mit Elementen aus dem im SPD-Wahlprogramm geforderten “Entgeltgleichheitsgesetz” Realität werden. Das ganze Gesetz wird es aber nicht geben. Für LeiharbeiterInnen wird erstmals “Equal Pay” gesetzlich eingeführt. Allerdings: Erst nach neun Monaten Beschäftigungsdauer, womit viele LeiharbeiterInnen gerade in den meist sehr kurzen Beschäftigungen in der Dienstleistungsbranche außen vor bleiben

Abschaffung der sachgrundlosen Befristung

  • Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wurde im SPD-Wahlprogramm genauso eindeutig gefordert wie im Beschluss des Parteikonvents als “unverzichtbar” genannt. Im Koalitionsvertrag taucht sie nicht auf.

Einführung des Rechts auf Ausbildung

  • Für junge Menschen ohne Ausbildung sollen Maßnahmen im sogenannten “Übergangssystem” künftig stärker darauf ausgerichtet werden, dass damit ein vollwertiger Berufsabschluss erreicht wird. Das ist die richtige Richtung. Eine Ausbildungs”garantie” wie im SPD-Wahlprogramm hieße aber, jedem jungen Menschen ein einklagbares Recht auf eine vollwertige Qualifizierungsperspektive zu geben und nicht, nur eine erneute Absichtserklärung abzugeben.

Wirksame Bekämpfung der steigenden Mieten, insb. durch sozialen Wohnungsbau

  • Die Mietpreisbremse wird eingeführt, damit darf der Mietpreis bei Wiedervermietung um maximal 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.
    Außerdem gilt bei der Maklerbestellung: Wer bestellt, der bezahlt – hier werden die Mieterinnen und Mieter entlastet, die bislang immer die Maklergebühren zahlen mussten.
    Für öffentliche Investitionen in Neubau von familien- und altersgerechten Wohnungen – dem Wohnungsbau – werden in der Städtebauförderung insgesamt 600 Millionen Euro eingestellt – davon profitiert der soziale Wohnungsbau. Die Reform des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) findet sich ebenfalls wieder, leider nicht mit der von der SPD geforderten Senkung der Stromsteuer – hier müsste die Ampel auf gelb springen.

Abschaffung der Extremismusklausel

  • Die Extremismusklausel wird im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. Die Bundesjusos vertreten die Ansicht, dass ein/e SPD-Minister/in sie abschaffen könnte. Da wir die Ressortverteilung aber noch nicht kennen, wird sie erst einmal weiter bestehen bleiben.

Einführung einer gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände

  • Eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen in Unternehmen wird eingeführt. Hierbei sollen die, die 2016 eine Neubesetzung von Aufsichtsräten vollziehen eine Frauen- bzw. Geschlechterquote erfüllen. Während das SPD-Wahlprogramm eine Quote von 40% gefordert hatte, legt der Koalitionsvertrag 30 % für Aufsichtsräte sowie eine „Flexi-Quote“ für Vorstände fest, die bis 2017 zu erfüllen ist. Bei Aufsichtsräten soll, wenn die Geschlechterquote nicht eingehalten wird, eine neue Regelung erarbeitet werden, um die entsprechenden »Stühle« zunächst unbesetzt zu lassen.

Sicherung des heutigen Rentenniveaus und Einführung flexibler Möglichkeiten zum Renteneintritt

  • Die Sicherung des heutigen Rentenniveaus taucht mit keiner Zeile in den Koalitionsvereinbarungen auf. Neu ist lediglich, dass man nach 45 Beitragsjahren inkl. Zeiten der Arbeitslosigkeit mit bereits mit 63 ohne Abschläge Rente beziehen kann. Dies wächst jedoch parallel zur Rente mit 67 wieder auf den heutigen Stand von 65 Jahren auf, wirklich neu ist dann aber noch die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit.

Erhöhung des Spitzensteuersatzes

  • Kommt nicht.

Abschaffung des Betreuungsgeldes und Investition der freiwerdenden Mittel in die Kindertagesbetreuung

  • Das Betreuungsgeld bleibt.

Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft

  • Die doppelte Staatsbürgerschaft wird eingeführt und damit die Optionspflicht aufgehoben – ein gutes Signal für junge Menschen, denn Mehrstaatigkeit wird in immer mehr Fällen akzeptiert. Allerdings wird es die doppelte Staatsbürgerschaft nur für Kinder und junge Menschen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, geben. Die generelle Anerkennung von Mehrstaatigkeit wird es nicht geben.

Volle Gleichstellung Homosexueller inklusive dem vollen Adoptionsrecht

  • Keine gesetzliche Gleichstellung Homosexueller und kein volles Adoptionsrecht.

Einführung der Finanztransaktionssteuer und umfassende Regulierung der Finanzmärkte

  • Regulierungen der Finanzmärkte werden als zentraler Aspekt der zukünftigen Finanzmarktpolitik hervorgehoben. Die Haftung von AkteurInnen, die erhebliche Risiken mit Spekulationen eingehen, für dieses Vorgehen soll gezielt forciert werden. Auch an die Einschränkung von Rohstoff- und Lebensmittelspekulationen will sich die Koalition heranwagen. Auch der Begriff der Transparenz spielt in vielerlei Belangen eine zentrale Rolle.
    Eine Finanztransaktionssteuer ist vorgesehen.
    Zu kritisieren bleibt, dass häufig auch sehr schwammige Formulierungen Verwendung finden und daher nicht immer eindeutig geklärt zu sein scheint, wie sich die eventuelle Bundesregierung die Umsetzung aller Punkte konkret vorstellt.

Einstieg in die Bürgerversicherung für die Kranken- und Pflegeversicherung

  • Die Bürgerversicherung wird mit dieser Koalitionsvereinbarung nicht angestrebt. Positiv zu erwähnen ist aber, dass Zusatzbeiträge der Krankenkassen künftig einkommensabhängig sind – die „Mini-Kopfpauschale“ wird abgeschafft. Auch die Beitragsparität von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen wird mit je 7,3 % wiederhergestellt– zukünftige Kostensteigerungen werden allerdings wieder die ArbeitnehmerInnen allein tragen müssen.

Aufhebung des Kooperationsverbots für Wissenschaft und Bildung

  • “Planungssicherheit”, eine “nachhaltige Perspektive” und vor allem „mehr Geld zur Grundfinanzierung” wird dem Wissenschaftssystem im Koalitionsvertrag versprochen. Solche Pläne sind jedoch nur mit einer Aufhebung des Kooperationsverbotes möglich – dies wird aber nicht einmal erwähnt.
    Einen Abschnitt über das Schulsystem sucht man vergeblich, insofern findet sich auch dort keine Pläne für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes.

Legende

Das SPD-Wahlprogramm wird durch den Koalitionsvertrag…

… im Wesentlichen umgesetzt,

… teilweise umgesetzt,

… nicht umgesetzt.

Bewertungen zu weiteren Bereichen findet ihr auch im GroKomat der Bundesjusos.

Ein Kommentar zu "Wieviel Politikwechsel bringt die #GroKo?"

  1. Na ja, ich persönlich finde ja nicht, dass eine Frauenquote NUR in Aufsichtsräten und NICHT in Vorständen unsere Forderungen »im Wesentlichen« umsetzt, sondern bestenfalls teilweise. Und beim Mindestlohn wird es – sollte es zur GroKo kommen – auch noch stark vom Verhandlungsgeschick der SPD-PolitikerInnen abhängen, wie man das, was im Vertrag steht, am Ende interpretiert. Einige CDU/CSU-Leute sind ja schon mal mit sehr eigenwilligen Interpretationen vorangeprescht.

    Aber alles in allem eine sehr gute Übersicht und man sieht, wie wenig von den für uns aus Sicht junger Menschen wichtigen Themen tatsächlich im Vertrag steht.

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