Unsere Antwort auf die Besetzung der Dete

Seit Freitag, den 09.10.2020 halten Aktivistinnen der Gruppe „Rosarote Zora“ das ehemalige Kulturzentrum „Dete“ in der Bremer Neustadt besetzt. Darum hat sich schnell und spontan ein breites Unterstützungsnetzwerk gebildet. Dabei handelt es sich um eine heterogene Menge aus Anwohner*innen, sowie aus dem Stadtgebiet zusammenkommende Unterstützer*innen aus der gesamten linken Szene.

Eigentümer der besetzten Immobilie ist die Firma Müller & Bremermann. Das besetzte Gebäude steht seit 2014 leer. Davor wurde ein Zwischennutzungsvertrag für ein ansässiges Kulturzentrum von dem Eigentümer mit Verweis auf eine anstehende Bebauung gekündigt. Davon ist jedoch bis heute nichts zu sehen, die Firma macht Klagen gegen die Bebauung gelten. Ob noch Prozesse ausstehen ist allerdings unklar. In einem Gespräch sagte der Investor bereits im März 2016 zum Weserreport besonders eilig habe er es mit dem Baubeginn ohnehin nicht und lässt sich weiter zitieren mit dem Satz: „Ich habe das Projekt erst einmal aus der Planung genommen“. Zumindest entsteht so der Eindruck, dass die Firma kein gesteigertes Interesse an einer Bebauung hat, sondern lieber auf Wertzuwachs spekuliert. Daneben ist die Firma Müller & Bremermann auch in der Vergangenheit bereits häufiger negativ aufgefallen, so beispielsweise bei der Frage zur Schulerweiterung am Huchtinger Dorfkrug oder der Kündigung eines Kulturzentrums in der Erlenstraße.

Dabei ist dieses Vorgehen kein Einzelfall, sondern gehört zum Normalfall beim Handeln und Spekulieren mit Immobilien und Grundstücken. Solches Handeln gehört verboten. Wir brauchen deshalb ein Gesetz, das Eigentümer*innen in die Pflicht nimmt und Leerstand untersagt. Die Anpassung der Grundsteuer C ab nächstem Jahr ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Daneben gilt es das Baugebot verstärkt zu nutzen und von Eigentümer*innen im Zweifel eine geplante Bebauung auch zügig realisieren zu lassen. Zusätzlich fordern wir Bürgerschaft und Senat auf, das Wohnraumschutzgesetz dazu zu nutzen, gegen Leerstand vorzugehen und dieses, wo nötig zu verschärfen.

Daneben muss es aber auch Verbesserungen der Zwischennutzungsmöglichkeiten geben. Diese unterstützt Kulturschaffende und belebt Stadt und Quartiere. Zwischennutzungen müssen zukünftig bis zum konkreten Beginn der Anschlussnutzung gewährt werden. 

Bezüglich der aktuellen Situation bei der „Dete“ stellen wir folgendes fest:

Eine Zwischennutzung muss erlaubt und eine Umsetzung der geplanten Projekte gefördert werden. Die Nutzung muss bis zu den tatsächlichen Arbeiten für eine Nachnutzung gesichert werden.

Dafür müssen Strom- und Wasseranschluss schnellstmöglich hergestellt werden.

Mit den künftigen Nutzer*innen ist schnellstmöglich ein Nutzungsvertrag abzuschließen, der eine kostenfrei Nutzung des Gebäudes ermöglicht.

Für eine Anschlussnutzung müssen auch Möglichkeiten der Mischnutzung gefunden werden. Falls das nicht möglich ist, müssen frühzeitig Gespräche über eine andere Fläche geführt werden. Wir erkennen den Bedarf an Kulturraum insbesondere für FLINTA*-Menschen an.

Die bisherige Polizeitaktik der Deeskalation funktioniert, diese muss fortgesetzt werden. Dazu braucht es auch weiterhin den engen Austausch zwischen den Ressorts und einen Gesprächsfaden mit den Aktivist*innen vor Ort. Für uns ist aber auch klar, dass die Straße und Flächen vor dem Gebäude der Allgemeinheit wieder zugänglich gemacht werden müssen, schon um die Akzeptanz in der Nachbarschaft nicht zu gefährden.

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