Yas Tutuyoruz, Em Xemgîn! – Konsequenzen aus den rassistischen Morden von Hanau ziehen!

Dieser Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung der Jusos Bremen-Stadt vom 18. Februar 2021 beschlossen.
Dieser Antrag wurde auf der Landesmitgliederversammlung der Jusos im Land Bremen vom 1. August 2021 beschlossen.

Beschlusstext

Die Landesmitgliederversammlung der Jusos Bremen möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Bremen möge beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

Auch ein Jahr nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau bleiben Überlebende, Angehörige und betroffene Menschen aus den Communitys schockiert und angsterfüllt zurück. Wir trauern und nehmen Anteil an dem Schicksal der betroffenen Familien und Communities. Politisch sind wir es den Opfern – Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Said Nesar Hashemi und Fatih Saraçoğlu – schuldig, alles dafür zu tun, rechtsterroristische Gewaltakte und Anschläge zu verhindern. 

Wir haben kein Verständnis dafür, dass der deutsche Staat immer und immer wieder darin versagt, Bürger*innen vor rassistischen Angriffen zu schützen. Es ist Zeit, endlich Konsequenzen aus den rassistischen Morden von Hanau und dem Scheitern der staatlichen Sicherheits- und Ordnungsbehörden zu ziehen und zu handeln. Der Täter von Hanau war seit 2002 legal im Besitz von Waffen – und das, obwohl seit vielen Jahren bekannt war, dass er Anhänger eines zutiefst rassistischen Weltbildes voller angeblicher Verschwörungen war. Er wurde sogar kurz vor der Tat einer Routineprüfung unterzogen. Nicht nur bei der Prävention auch in der Tatnacht zeigte sich eklatantes staatliches Versagen: So waren Notrufleitungen nicht besetzt und mehrere Notrufe von Vili Viorel Păun wurden nicht entgegengenommen. Darüber hinaus mussten die Notausgänge einer Shisha-Bar nach behördlichen Anordnungen verschlossen bleiben. Diese Umstände und die Verantwortung dafür wurden bis heute nicht aufgeklärt.

Wir fordern deshalb:

  • Eine Verschärfung des Waffenrechts, sodass Feuerwaffen nicht länger legal als Sportwaffen besessen, benutzt oder vertrieben werden dürfen.
  • Schusswaffen jeder Art, auch Luftdruckwaffen, dürfen nicht mit nach Hause genommen werden. Sie sind im Waffenschrank des jeweiligen Schützenvereins aufzubewahren, Munition für Feuerwaffen muss gesondert abgeschlossen sein. Es muss Buch darüber geführt werden, wer wann welche Schusswaffen entnimmt und wie viel Munition jeweils verfeuert wurde. Zugang in Form eines Schlüssels zum Waffenschrank dürfen nur gesondert ausgebildete Personen haben, die regelmäßig auf ihre Eignung überprüft werden müssen.
  • Um Zugang zu einer Waffe (bspw. durch einen Verein) zu erhalten ist ein Waffensachkundeschein auch für Luftdruckwaffen notwendig. Dieser kann ab 14 Jahren abgelegt werden, muss auch die Überprüfung der persönlichen Eignung beinhalten und in regelmäßigen, angemessenen Abständen wiederholt werden. Das ersetzt nicht den bestehenden Waffenschein zur Führung von Schusswaffen.
  • Über die Besitzer*innen eines gültigen Waffensachkundescheins und Anwärter*innen ist ein zentrales Register zu führen, auf das alle Bundes- und Landesbehörden Zugriff haben. Bei Sachverhalten, die sich auf die Zuverlässigkeit einer Person im Sinne des Waffengesetzes auswirken könnten, ist ein Abgleich mit der Datei vorzunehmen. Dadurch bildet das Register alle Personen ab, die wie auch immer gearteten Zugang zu Schusswaffen haben.
  • Die Verpflichtung sämtlicher Bundes- und Landesbehörden dazu, relevante Erkenntnisse über Besitzer*innen von Waffensachkundescheinen unverzüglich an die für die Ausstellung eines Waffensachkundescheins/Waffenscheins/Waffenbesitzkarte zuständigen Behörden zu melden. Insbesondere für die Meldung von Ereignissen aus anderen Bundesländern muss eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage geschaffen werden.
  • Die aktuellen Kontrollmaßnahmen gegenüber Inhaber*innen einer Waffenbesitzkarte zu intensivieren und die Einhaltung der geltenden Vorschriften mindestens jährlich zu überprüfen. Die Kosten dafür sind durch entsprechende Gebühren zu refinanzieren.
  • Vorhandene Waffen dürfen nicht vererbt oder verschenkt werden. Wechselt eine Waffe den*die Besitzer*in, muss dieser Vorgang gemeldet und dokumentiert werden.

Ebenso ist es unentschuldbar, dass auch zehn Jahre nach dem NSU die Gefahr durch rechten Terror von den Behörden weiterhin unterschätzt wird und nicht genug Ressourcen in seine Bekämpfung fließen. 

Zusätzlich zur rassistisch motivierten rechten Waffengewalt stellt aber auch die Stigmatisierung der Politik, Medienberichterstattung und Polizei eine Gefahr für Migrant*innen in Deutschland dar. Dass das Anschlagsziel von Hanau eine Shisha-Bar war, ist kein Zufall. Diese Orte dienen für migrantisch bzw. muslimisch gelesene Menschen oft als Aufenthaltsort, bspw. weil ihnen an anderen Orten der Zutritt verweigert wird. Gleichzeitig haben Medien und politische Verantwortliche in der Vergangenheit mit ihrer Berichterstattung bzw. mit öffentlichen Aussagen dazu beigetragen, Shisha-Bars als kriminalitätsbelastete Orte zu stigmatisieren und pauschal bspw. mit sogenannter „Clankriminalität“ in Verbindung zu bringen. Diese Stigmatisierung setzt sich in den oftmals mindestens fragwürdigen polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen die Betreiber*innen fort. Dahinter verbirgt sich oftmals ein Generalverdacht, der sich gegen Menschen mit Migrationsgeschichte oder Migrant*innen richtet. Und hinter diesem verbirgt sich im Kern Rassismus, dem wir uns entschieden entgegenstellen.

Wir fordern deshalb

  • Eine verstärkte Sensibilisierung von Behördenmitarbeiter*innen im Umgang mit Bürger*innen, die Verschwörungstheorien und ein rassistisches Weltbild verbreiten.
  • Bei den Staatsanwaltschaften Abteilungen für die Verfolgung von rechtsterroristisch bzw. rechts motivierten Straftaten einzurichten und sie finanziell und personell mit adäquaten Mitteln auszustatten.
  • Bei der Polizei und bei Ordnungsbehörden verpflichtende Schulungen zu interkultureller Kompetenz anzubieten.
  • Die polizei- und ordnungsbehördliche Praxis gegenüber Shisha-Bars kritisch auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.

Beschluss PDF

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